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Abstimmungen

Abstimmung vom 13. Juni 2010

Am Abstimmungstermin vom 13. Juni 2010 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:

Der Regierungsrat unterbreitete am 13. Juni 2010 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

Vorlage 1: Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) vom 12. Januar 2010

Im EG ArR wird das geltende kantonale Arbeitsrecht zusammengefasst, aktualisiert und systematisch neu strukturiert. Seit dem 1. Juli 2008 ist es den Kantonen vom Bundesrecht her erlaubt, vier Sonntage pro Jahr zu bezeichnen, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. § 7 EG ArR sieht vor, dass der Regierungsrat einheitlich für das ganze Kantonsgebiet zwei Sonntagsverkäufe festlegt. Den kommunalen Behörden wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, zwei weitere Sonntage für die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden auf dem Gemeindegebiet zuzulassen.

47 Mitglieder des Grossen Rats haben verlangt, dass das EG ArR der Volksabstimmung zu unterstellen sei (Behördenreferendum). Kontrovers wurde im Parlament einzig die vorgeschlagene Regelung zu den Sonntagsverkäufen beurteilt.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 8 Seiten, 81 KB)

Protokoll des Grossen Rats (Eintreten, Beginn Detailberatung) (2. Beratung) (PDF, 2 Seiten, 39 KB)

Protokoll des Grossen Rats (Fortsetzung Detailberatung, Schlussabstimmung) (2. Beratung) (PDF, 8 Seiten, 127 KB)

Vorlage 2: Verfassung des Kantons Aargau (Umsetzung des Schweizerischen Strafprozessrechts); Änderung vom 16. März 2010

Am 1. Januar 2011 treten die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) in Kraft. Sie ersetzen die 26 kantonalen Strafprozessordnungen. Der Kanton Aargau muss sein Recht auf diesen Zeitpunkt an die Vorgaben des neuen Bundesrechts anpassen. Dieses schreibt unter anderem die Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells vor und führt zu einer Neuorganisation der Strafverfolgung. Der Grosse Rat hat am 16. März 2010 die kantonalen Einführungsgesetze zur StPO und zur JStPO sowie eine Änderung der Kantonsverfassung beschlossen. Die Änderung der Kantonsverfassung unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 33 Seiten, 365 KB)

Protokoll des Grossen Rats (2. Beratung) (PDF, 13 Seiten, 229 KB)

Vorlage 3: Verfassung des Kantons Aargau (Umsetzung des Schweizerischen Zivilprozessrechts); Änderung vom 23. März 2010

Am 1. Januar 2011 tritt die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Sie ersetzt die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen. Der Kanton Aargau muss sein Recht auf diesen Zeitpunkt an die Vorgaben des neuen Bundesrechts anpassen. Der Grosse Rat hat am 23. März 2010 ein kantonales Einführungsgesetz zur ZPO verabschiedet. In diesem wird insbesondere die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der richterlichen Behörden geregelt. Die Umsetzung des Schweizerischen Zivilprozessrechts macht zudem eine Änderung der Kantonsverfassung notwendig. Diese unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 36 Seiten, 385 KB)

Protokoll des Grossen Rats (Eintreten, Beginn Detailberatung) (2. Beratung) (PDF, 2 Seiten, 163 KB)

Protokoll des Grossen Rats (Fortsetzung Detailberatung, Schlussabstimmung) (2. Beratung) (PDF, 10 Seiten, 205 KB)

Abstimmungsbroschüre vom 13. Juni 2010 (PDF, 40 Seiten, 811 KB)

Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (13. Juni 2010) (ZIP, 22,6 MB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur kantonalen Abstimmung vom 13. Juni 2010:

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