Abstimmung vom 14. Juni 2026
Am Abstimmungstermin vom 14. Juni 2026 kann die Aargauer Stimmbevölkerung über vier Vorlagen entscheiden.
Eidgenössische Vorlagen
Vorlage 1: Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)"
Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Floriert die Wirtschaft, so finden Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime rekrutieren dann fehlende Fachkräfte häufig im EU-Raum.
Die Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)" verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Personen vor 2050 überschreiten, so müssten Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat müsste zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt und damit die enge Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich.
Weitere Informationen zur Vorlage finden Sie auf der Webseite des Bundes.
Vorlage 2: Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er muss dafür ein Gesuch stellen. Bis 2009 hat eine Zulassungskommission geprüft, ob der Gewissenskonflikt glaubhaft war. Seither belegen die Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt dadurch, dass sie bereit sind, im Zivildienst 1,5-mal so viele Diensttage zu leisten, wie im Militär noch verbleiben würden.
Bundesrat und Parlament wollen sicherstellen, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleibt. Die Vorlage soll dafür sorgen, dass weniger Personen in den Zivildienst wechseln. Sie zielt vor allem auf Armeeangehörige, die erst in den Zivildienst wechseln, nachdem sie bereits einen grossen Teil ihres Armeedienstes geleistet haben. Denn diese Personen müssen heute nur noch relativ wenige zusätzliche Diensttage leisten. Neu müssen alle Zivildienstpflichtigen mindestens 150 Diensttage leisten. Als weitere Massnahmen sind strengere Vorgaben für die Planung der Zivildiensteinsätze vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen einen Vorteil haben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.
Weitere Informationen zur Vorlage finden Sie auf der Webseite des Bundes.
Kantonale Vorlagen
Vorlage 3: Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS); Verpflichtungskredit vom 16. Dezember 2025
Verkehr soll möglichst effizient aus Siedlungsgebieten geführt und auf das übergeordnete Strassennetz gelenkt werden. Dies gilt auch für Suhr und Gränichen, wo das Verkehrssystem überlastet und die Anbindung des Wynentals an die Autobahn A1 ungenügend ist. Die Wartezeiten an den Bahnübergängen in Suhr sind bereits heute lang und der geplante Ausbau des Bahnangebots bringt noch mehr Barriere-Schliessungen mit sich. Dies beeinträchtigt auch den Fuss- und Veloverkehr sowie die Aufenthalts- und Wohnqualität in den Siedlungsgebieten.
Mit dem Gesamtprojekt "Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr" (VERAS) nimmt sich der Kanton der komplexen verkehrlichen Situation im Raum Suhr an. Wichtige Elemente des Projekts sind die neue SBB-Überführung Bernstrasse Ost, der Strassentunnel Wynematte sowie eine neue Strassenverbindung zwischen Suhr und Oberentfelden. Damit wird das bestehende Kantonsstrassennetz ergänzt und das Wynental besser an die Autobahn A1 angebunden. Zusätzlich sind Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr sowie zur Aufwertung von Siedlung, Landschaft und Umwelt geplant. VERAS soll damit die Situation in der Region für die Bevölkerung und die Wirtschaft verbessern.
Die Gemeinden Suhr, Gränichen, Ober- und Unterentfelden sowie die Regionalplanungsverbände Aarau Regio und aargauSüd regio befürworten VERAS. Der Bund unterstützt es mit einem Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm.
Der Grosse Rat hat dem Verpflichtungskredit für VERAS deutlich zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde im Grossen Rat mit 37 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung.
Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.25.252 im Bereich des Grossen Rats.
Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern - JETZT!" vom 28. August 2024
Die Aargauische Volksinitiative «Bildungsqualität sichern – JETZT!» wurde am 28. August 2024 mit 3'180 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie wurde vom Interessenverband der Aargauer Lehrpersonen "Bildung Aargau" (ehemals Aargauischer Lehrerinnen- und Lehrerverband [alv]) lanciert. Die Initiative fordert eine hohe Unterrichtsqualität, genügend qualifiziertes schulisches Fachpersonal und dass die Arbeit der Lehrpersonen in erster Linie Schülerinnen und Schülern zugutekommt. Um dies sicherzustellen, soll Bildungsqualität als Auftrag in der Kantonsverfassung verankert werden.
In der Schweiz liegt der Bildungsbereich primär in der Verantwortung der Kantone. In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass Bund und Kantone für eine hohe Qualität des Bildungswesens zu sorgen haben. Die Verfassung des Kantons Aargau, das Schulgesetz (ab 1. August 2026: Volksschulgesetz und Mittelschulgesetz) und weitere rechtliche Bestimmungen konkretisieren diesen Auftrag: Der Kanton ist verpflichtet, die Schulen so zu steuern, dass sie ein qualitativ gutes Bildungsangebot bereitstellen können. Er legt die Ansprüche an die Qualität fest und überprüft deren Einhaltung regelmässig.
Aufgrund des Lehrpersonenmangels hat der Kanton Aargau in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen ausgearbeitet und umgesetzt, um die Attraktivität des Lehrberufs zu stärken. Zudem plant der Kanton weitere Massnahmen im Bereich Volksschule, die unter anderem Verbesserungen bei der Weiterbildung, der Unterstützung der Schulen oder der Qualitätskontrolle vorsehen.
Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.25.271 im Bereich des Grossen Rats.
Abstimmungsbroschüre vom 14. Juni 2026 (PDF, 32 Seiten, 1,9 MB)
Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 46,8 MB)
Kantonale Erklärvideos in Gebärdensprache
Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS); Verpflichtungskredit
Aargauische Volksinitiative "Bildungsqualität sichern – JETZT!"
Informationen zu den Wahlen auf Bezirks- und Kreisebene vom 14. Juni 2026 finden Sie hier.