Totalrevision Gemeindegesetz
Das geltende Gemeindegesetz datiert aus dem Jahr 1978 und ist seit dem 1. Juli 1981 in Kraft. Mit der Totalrevision sollen alle im Gemeindegesetz enthaltenen Bereiche einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden.
Ausgangslage
Das geltende Gemeindegesetz ist in den letzten Jahren im Rahmen von zahlreichen Teilrevisionen mehrmals geändert worden. Nebst kleineren Anpassungen, wie etwa die Ermöglichung der Errichtung selbstständiger kommunaler Anstalten, sind insbesondere die Vorschriften zum Finanzhaushalt der Gemeinden (HRM2) neugestaltet worden. Eine flächendeckende grundlegende Überprüfung aller Bestimmungen hat bisher hingegen nicht stattgefunden.
Grundlagenbericht
Der Regierungsrat hat im Jahr 2022 einen Grundlagenbericht erarbeitet. Ziel dieses Berichts ist es, das gemeinsame Verständnis von Kanton und Gemeinden bei den Themen "Aufgabenerfüllung", Zusammenarbeit Kanton-Gemeinden", Interkommunale Zusammenarbeit" und "Räumliche Abstimmungen" zu schärfen.
Mit der Totalrevision sollen alle im Gemeindegesetz enthaltenen Bereiche einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden. Davon ausgenommen werden die Finanzhaushaltsvorschriften (HRM2), die erst seit 2014 in Kraft sind. Die Überprüfung richtet sich zunächst nach den folgenden Leitsätzen des Grundlagenberichts:
Zudem ergibt sich weiterer Revisionsbedarf aufgrund der Möglichkeiten und Herausforderung der Digitalisierung, aufgrund der bisherigen Rechstssprechung sowie aufgrund von Anliegen, die in Form von parlamentarischen Vorstössen überwiesen worden sind.
Projektorganisation
Der Regierungsrat ist sich der grossen Bedeutung der Totalrevision des Gemeindegesetzes bewusst. Er hat deshalb eine Projektorganisation geschaffen, die es ermöglicht, dass die Gemeinden frühzeitig in den Prozess miteinbezogen sind. Nebst dem Koordinationsgremium als Steuerungsorgan – paritätisch zusammengesetzt – gibt es sechs thematisch ausgerichtete Arbeitsgruppen, mit Fachleuten aus Gemeinden, Kanton und Verbänden. Diese haben die Stossrichtungen und Vorschläge erarbeitet, die anschliessend in die eigentliche Gesetzeserarbeitung einfliessen sollen.
Zeitplan
Das Jahr 2023 wurde als sogenannte Impulsphase genutzt, in der in den Arbeitsgruppen Ideen und Vorschläge gesammelt worden sind. Anschliessend wurde das Normkonzept erstellt. In der ersten Hälfe des Jahres 2026 erfolgt die Anhörung. In den Jahren 2026 und 2027 sollen die Beratungen im Grossen Rat und die Volksabstimmung stattfinden. Im Jahr 2027 werden zudem Umsetzungsarbeiten erfolgen. Das Inkrafttreten des totalrevidierten Gemeindegesetzes ist auf den 1. Januar 2028 geplant.
Stand der Rechtssetzungsarbeiten (anfangs 2026)
Im Rahmen der Impulsphase formierten sich im Frühjahr 2023 die sechs nach verschiedenen Themen ausgerichteten Arbeitsgruppen. Zwischen Mai und September 2023 kamen die Arbeitsgruppen für ihre Sitzungen zusammen.
Die Arbeitsgruppen behandelten zahlreiche Fragestellungen innerhalb ihrer jeweiligen Themenbereiche und erarbeiteten entsprechende Massnahmen und Empfehlungen. Diese zielen auf eine zeitgemässe Gesetzeskonzeption ab, die den Anforderungen eines modernen Gemeinwesens entspricht und optimale Antworten für aktuelle wie künftige Herausforderungen bereithält.
Die gesammelten Vorschläge und Anregungen der Arbeitsgruppen wurden aufbereitet und dem Koordinationsgremium unterbreitet. Auf Grundlage eines konsolidierten Ergebnispapiers wurde im Jahr 2024 das Normkonzept erstellt.
In der Folge wurde darauf basierend ein Gesetzesentwurf samt Erläuterungen erarbeitet. Am 6. März 2026 wurde die Anhörung zur Totalrevision des Gemeindegesetzes gestartet.
Änderungen erfolgen einerseits in formaler Hinsicht (Sprache, Gliederung, Integration des Ortsbürgergesetzes). Andererseits werden verschiedene inhaltliche Änderungen vorgeschlagen, die insbesondere der Vereinfachung von Prozessen, der Erhöhung der demokratischen Mitwirkung und der Stärkung der Finanzkontrolle dienen. So sollen bei Publikationen und der Einberufung der Gemeindeversammlung künftig elektronische Mittel im Vordergrund stehen. Es soll ein konstruktives Referendum über Budget und Steuerfuss eingeführt sowie die direkte Urnenabstimmung für bestimmte Fälle ermöglicht werden. Für den Gemeinderat soll in finanziellen Belangen mehr Handlungsspielraum bestehen. Bei Gemeindeverbänden soll zudem differenziert werden; für Gemeindeverbände mit einem jährlichen Umsatz von weniger als CHF 500'000 sind gewisse Vereinfachungen vorgesehen. Das obligatorische Referendum soll für Gemeinden mit Gemeindeversammlung erweitert werden. Künftig sollen externe Vollprüfungen der Jahresrechnungen erfolgen und die Finanzkommissionen eine vermehrt finanzpolitische Rolle übernehmen. Weiter schlägt der Regierungsrat vor, das kommunale Strafbefehlsverfahren aufzuheben und neu die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft festzulegen. Der Rechtsschutz soll nicht mehr eigens im Gemeindegesetz geregelt werden, sondern sich nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und des Gesetzes über die politischen Rechte richten.