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Finanzausgleich

Wirkungsbericht / Begleitgremium

Ein Begleitgremium mit kommunalen und kantonalen Vertreterinnen und Vertretern bespricht regelmässig Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung, dem Vollzug und der Weiterentwicklung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung. Für die Erarbeitung des ersten Wirkungsberichts wurde zusätzlich eine Projektorganisation mit kommunalen und kantonalen Vertretungen eingesetzt. Der Wirkungsbericht wurde Anfang April 2023 veröffentlicht. Er stellt dem Finanzausgleich insgesamt ein gutes Zeugnis aus, weist aber auch auf einige punktuelle Optimierungsmöglichkeiten hin.

Wirkungsbericht

Das Finanzausgleichsgesetz verlangt, dass regelmässig ein Bericht zu den Wirkungen des Finanzausgleichs erarbeitet wird. Der erste Wirkungsbericht wurde im Verlauf des Jahrs 2022 erarbeitet und Anfang April 2023 veröffentlicht.

Der Bericht stützt sich einerseits auf eine Umfrage bei den Gemeinden zu den Erfahrungen mit dem Finanzausgleich, andererseits auf die Auswertung zahlreicher Daten und Kennzahlen.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass der Aufbau und die Instrumente des Finanzausgleichs eine sehr hohe Akzeptanz geniessen. Die Umverteilungswirkung der einzelnen Ausgleichsinstrumente wird mehrheitlich als angemessen beurteilt, es gibt aber immer auch Gemeinden, die jeweils eine stärkere oder eine schwächere Umverteilung fordern.

Die Datenanalyse bestätigt, dass der Finanzausgleich insgesamt, aber auch die einzelnen Ausgleichsinstrumente so wirken wie beabsichtigt. Im Bereich des Lastenausgleichs werden aber auch gewisse Schwachstellen identifiziert.

Der Grosse Rat hat, gestützt auf den Wirkungsbericht, den Regierungsrat im Jahr 2023 beauftragt, Anpassungen beim Soziallastenausgleich, beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich sowie hinsichtlich eines allfälligen Ausgleichsgefässes im Bereich der Pflegekosten zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten.

Unterlagen zum Wirkungsbericht

Details zum Geschäft(öffnet in einem neuen Fenster)
Schlussbericht Ecoplan (PDF, 73 Seiten, 1,0 MB)

Anpassungen am Finanzausgleichsrecht

Der Regierungsrat hat auf der Basis des Wirkungsberichts und des vom Grossen Rat erhaltenen Auftrags Möglichkeiten für Optimierungen im Finanzausgleichssystem geprüft. Er unterbreitet dem Grossen Rat folgende Anträge:

  • Der Grundbetrag im Soziallastenausgleich soll von 7'000 Franken auf 5'000 Franken gesenkt werden. Im Quervergleich zeigt sich, dass die Umverteilungswirkung in diesem Gefäss deutlich stärker ist als in anderen und dass es teilweise zu Überkompensationen kommt. Das bedeutet, dass überdurchschnittlich belastete Gemeinden nach Ausgleich nur noch unterdurchschnittlich belastet sind und umgekehrt.
  • Der räumlich-strukturelle Lastenausgleich soll mehr Gemeinden zugutekommen als heute, die sehr hohen Pro-Kopf-Beiträge einiger weniger Gemeinden sollen reduziert werden, und der Ausgleich soll neu statt auf der Basis des Indikators "Siedlungsdichte" auf der Basis des Indikators "Strassenlänge pro Kopf" berechnet werden. Es hat sich gezeigt, dass der bisherige Indikator die Belastungsunterschiede nicht gut abbildet, dass die Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Gemeinden teilweise wenig plausibel ist und dass es bei der Beitragshöhe einige Ausreisser nach oben gibt.
  • Die Änderungen sollen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden.
  • Gleichzeitig sollen einige wenige formelle Anpassungen und Präzisierungen im Gesetz vorgenommen werden.

Die Abklärungen haben ergeben, dass eine Erweiterung des Lastenausgleichs auf den Bereich der Pflegefinanzierung aktuell nicht sinnvoll ist.

Der Grosse Rat wird die erste Beratung zu den beantragten Änderungen voraussichtlich im Dezember 2025 durchführen.

Unterlagen zu den Anpassungen am Finanzausgleichsrecht

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Begleitgremium

Das politische Begleitgremium Finanzausgleich/Aufgabenteilung ist zuständig für die politischen und strategischen Fragen hinsichtlich der Umsetzung und Weiterentwicklung der Regelungen zur Aufgabenteilung und zum Finanzausgleich. Es hat folgende Aufgaben:

  • Es begleitet die Umsetzung des Finanzausgleichs.
  • Es gibt Feedbacks aus der Praxis.
  • Es diskutiert Fragen im Zusammenhang mit dem Vollzug.
  • Es unterstützt und begleitet das laufende Monitoring.
  • Es treibt – wo nötig – Optimierungen und Weiterentwicklungen bei der Aufgabenteilung und beim Finanzausgleich voran.
  • Es analysiert und erörtert neu auftauchende Fragestellungen aus dem Themenbereich Finanzausgleich/Aufgabenteilung.
  • Es begleitet den Prozess der Erstellung der Wirkungsberichte.

Vertretung Kanton:

  • RR Dieter Egli, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres (Leitung)
  • RR Dr. Markus Dieth, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen
  • Martin Süess, Leiter Gemeindeabteilung
  • Christian Moser, Leiter Abteilung Finanzen

Vertretung Gemeindeverbände:

  • Patrick Gosteli, Gemeindeammann Böttstein, Präsident Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau
  • Heidi Ammon, Gemeindeammann Windisch
  • Roger Fricker, Gemeindeammann Oberhof
  • Ueli Haller, Gemeindeammann Meisterschwanden
  • Andreas Schmid, Geschäftsführer Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau
  • Michael Widmer, Verwaltungsleiter/Gemeindeschreiber Frick, Präsident Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber
  • Daniel Baumgartner, Leiter Finanzen Villmergen, Präsident Finanzfachleute Aargauer Gemeinden