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Berechnung und Vollzug

Finanzausgleichszahlungen

Die nachfolgenden Tabellen informieren über die Beiträge und Abgaben, welche die Gemeinden in den einzelnen Zahlungsjahren erhalten beziehungsweise entrichten. Ferner findet sich eine Übersicht über die wichtigsten Termine beim Vollzug des Finanzausgleichs.

Die Tabellen zu den einzelnen Jahren geben Auskunft über die Zahlungen in den einzelnen Gefässen des Ressourcen- und des Lastenausgleichs und über den daraus resultierenden Gesamtbetrag sowie über wichtige Berechnungsgrundlagen.

Ergänzungsbeiträge können die Gemeinden seit dem Jahr 2020 beantragen, über diese werden jedoch erst nach dem regulären Finanzausgleich entschieden.

Wichtige Termine

  • Vorjahr Ende April - Eingabefrist für Gesuche um Ergänzungsbeiträge
  • Vorjahr Ende Juni - Mitteilung der Finanzausgleichsbeiträge und -abgaben*
  • Zahlungsjahr Februar - Mitteilung einer allfälligen Beitragskürzung
  • Zahlungsjahr Mitte Mai - Auszahlung erste Tranche Finanzausgleichsbeiträge / Zahlungsfrist für erste Tranche Finanzausgleichsabgaben
  • Zahlungsjahr Mitte November - Auszahlung zweite Tranche Finanzausgleichsbeiträge / Zahlungsfrist für zweite Tranche Finanzausgleichsabgaben

*) Ist eine Gemeinde mit der mitgeteilten Finanzausgleichszahlung nicht einverstanden und kommt keine Einigung zustande, so kann die Gemeinde gemäss § 4 Abs. 3 FiAG innert dreier Monate nach Mitteilung eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.

Finanzausgleichszahlungen 2026

Berechnungsgrundlagen 2026

Finanzausgleichszahlungen 2025

Berechnungsgrundlagen 2025