Hinweis:eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des Smart Service Portals.
Die Revision des Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes verlangt eine grundlegende Überprüfung des Nachweises und des Umgangs mit den Fruchtfolgeflächen im Kanton Aargau. Das bedingt eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Anhörung dauert vom Donnerstag, 30. April 2026, bis zum Montag, 31. August 2026.
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des Smart Service Portals.
Die 2020 erfolgte Revision des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) des Bundes verlangt eine grundlegende Überprüfung des Nachweises und des Umgangs mit den FFF. Dazu gehören die Verbesserung der Datengrundlagen zur Bereitstellung verlässlicher Geodaten zu den FFF und die Einführung einer sachplankonformen Kompensationsregelung im Richtplan. Dies bedingt neben der Bodenkartierung, der Bereinigung und präziseren Abgrenzung der FFF auch eine Anpassung des Richtplans.
Die Anpassung des Richtplans dient in erster Linie der Umsetzung der Anforderungen des revidierten Sachplans FFF sowie der erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit durch die Nutzung verbesserter Datengrundlagen. Dies ist wesentlich zur Erfüllung der Forderungen des Sachplans FFF und der Vorgaben des Bundes sowie für rechtssicherere Planungsverfahren in verschiedensten Bereichen, so beispielsweise bei der Planung kantonaler Infrastrukturvorhaben oder bei der Erarbeitung von Nutzungsplanungsrevisionen durch die Gemeinden.
Sämtliche Dokumente zur Anpassung des Richtplans sind auf dieser Seite verfügbar. Zusätzlich können sie vom 30. April bis zum 31. August 2026 an der folgenden Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können zu den vorgesehenen Änderungen des Richtplans Stellung nehmen. Die Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch
Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.