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Laufende Anhörungen

Kantonaler Richtplan: Anpassung an den Sachplan Fruchtfolgeflächen 2020

Die Revision des Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes verlangt eine grundlegende Überprüfung des Nachweises und des Umgangs mit den Fruchtfolgeflächen im Kanton Aargau. Das bedingt eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Anhörung dauert vom Donnerstag, 30. April 2026, bis zum Montag, 31. August 2026.

Hinweis:eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des Smart Service Portals.

Kurzbeschrieb

Die 2020 erfolgte Revision des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) des Bundes verlangt eine grundlegende Überprüfung des Nachweises und des Umgangs mit den FFF. Dazu gehören die Verbesserung der Daten­grundlagen zur Bereit­stellung verlässlicher Geodaten zu den FFF und die Einführung einer sachplan­konformen Kompensations­regelung im Richtplan. Dies bedingt neben der Boden­kartierung, der Bereinigung und präziseren Abgrenzung der FFF auch eine Anpassung des Richtplans.

Die Anpassung des Richtplans dient in erster Linie der Umsetzung der Anforderungen des revidierten Sachplans FFF sowie der erhöhten Planungs- und Rechts­sicherheit durch die Nutzung verbesserter Daten­grundlagen. Dies ist wesentlich zur Erfüllung der Forderungen des Sachplans FFF und der Vorgaben des Bundes sowie für rechts­sicherere Planungs­verfahren in verschiedensten Bereichen, so beispielsweise bei der Planung kantonaler Infrastruktur­vorhaben oder bei der Erarbeitung von Nutzungsplanungs­revisionen durch die Gemeinden.

Sämtliche Dokumente zur Anpassung des Richtplans sind auf dieser Seite verfügbar. Zusätzlich können sie vom 30. April bis zum 31. August 2026 an der folgenden Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körper­schaften des öffentlichen und des privaten Rechts können zu den vorgesehenen Änderungen des Richtplans Stellung nehmen. Die Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Anhörungsunterlagen

Fragebogen

Hilfsdokumente

Fragen zu eAnhörungen?

Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch

Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.