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Laufende Anhörungen

Gesamtüberprüfung und Aktualisierung des Richtplans Paket 2 (GÜP 2)

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 13. August 2025 das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ermächtigt, die Anhörung, Vernehmlassung und Mitwirkung zur Aktualisierung des Richtplans (Paket 2) durchzuführen.

Hinweis:eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".

Die Anhörung dauert vom 22. August 2025 bis 22. Dezember 2025.

Kurzbeschrieb

Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Der 2011 beschlossene und 2015 dem revidierten Raumplanungsgesetz angepasste Richtplan bewährt sich weiterhin, stimmt aber nicht mehr durchwegs mit neueren rechtlichen und planerische Anforderungen überein. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung durch den Bund umzusetzen. Darum und im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit sind verschiedene Richtplankapitel zu aktualisieren.

Nachdem 2023 mit einem ersten Paket die Sachbereiche Mobilität sowie Energie angepasst wurden, werden mit dem vorliegenden zweiten Paket insbesondere die Sachbereiche Siedlung sowie Landschaft aktualisiert. Damit sind alle Kapitel des kantonalen Richtplans von 2011 soweit derzeit möglich auf dem neusten Stand der rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können zu den vorgesehenen Änderungen des Richtplans Stellung nehmen.

Die Dokumente zur Anpassung des Richtplans können auch bei der Abteilung Raumentwicklung des BVU, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Dokumente zur Anhörung

Entwürfe der Richtplankapitel und Richtplan-Gesamtkarte