Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) ist die Grundlage der spezifischen Fördermassnahmen, welche die Integration in den Regelstrukturen ergänzen. Aktuell läuft das Programm KIP 3. Für die neue Programmperiode KIP 4 von 2028–2032 ist ein Verpflichtungskredit notwendig. Mit KIP 4 knüpft das Programm an die bewährten Angebote und Massnahmen des KIP 3 an mit gezielten Erweiterungen und einem entsprechend höheren Finanzierungsrahmen.
Hinweis:eAnhörung
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Die Anhörung dauert vom 30. Oktober 2026 bis 29. Januar 2027.
Kurzbeschrieb
Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist von grosser Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein Beitrag an einen Arbeitsmarkt, der zunehmend von fehlenden Arbeitskräften geprägt ist. Sie beugt sozialen Spannungen vor und verhindert hohe Kosten wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit. Für Menschen mit erhöhtem Integrationsbedarf, etwa wegen schlechten Deutschkenntnissen, sind nebst den Regelstrukturen ergänzende Angebote wie Sprachkurse oder Beratungen nötig. Die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) sind seit 2014 Grundlage dieser spezifischen Integrationsförderung. Für die Programmperiode KIP 4 von 2028–2032 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 23'301'600.– mit einem Kantonsanteil von Fr. 10'500'000.–.
Die vierte Programmphase wird einmalig fünf Jahre umfassen und von 2028–2032 dauern. Die sieben bisherigen Förderbereiche (1. Information, Abklärung und Beratung; 2. Sprache; 3. Ausbildungsfähigkeit und Arbeitsmarktfähigkeit; 4. Frühe Kindheit; 5. Zusammenleben und Partizipation; 6. Rassismusprävention und Diskriminierungsschutz; 7. Dolmetschen), die strategischen Programmziele sowie die IAS-Wirkungsziele werden beibehalten. Bei der Weiterentwicklung bestehender sowie der Konzipierung neuer Massnahmen werden während KIP 4 insbesondere folgende Schwerpunkte berücksichtigt:
• Integration von Frauen: Ein neuer, zentraler Schwerpunkt liegt auf geschlechtersensiblen Angeboten, um die Chancen von Frauen in Bildung, Arbeitsmarkt, Spracherwerb und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
• Arbeit dank Bildung: Im KIP 3 konnte die Bildungsbeteiligung verbessert werden, dennoch verfügen noch zu viele Migrantinnen und Migranten über keinen Sek-II- resp. Tertiärabschluss, obwohl sie das Potenzial dazu hätten. Die Vorbereitung der Zielgruppen auf Bildungsangebote muss deshalb prioritär angegangen werden und darf nicht einer schnellen, oft prekären Arbeitsmarktintegration weichen. Die KIP 4 sollen so einen Beitrag dazu leisten, dass Schweizer Unternehmen über gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte verfügen.