Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung agieren heute agil, interdepartemental und interdisziplinär, um wachsenden Umweltrisiken und den damit verbundenen Herausforderungen wirksam zu begegnen – so auch beim Management invasiver Neobiota – also gebietsfremder Arten, die einheimische Ökosysteme bedrohen. Auf Basis der "Strategie Invasive Neobiota 2025+" hat der Regierungsrat in einem breit abgestützten, departements- und fachübergreifenden Prozess das Programm "Invasive Neobiota (Phase 2028–2033)" entwickelt.
Hinweis:eAnhörung
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Die Anhörung dauert vom 2. Oktober 2026 bis 15. Januar 2027.
Kurzbeschrieb
Invasive Neobiota sind Organismen, die durch den Menschen absichtlich oder unabsichtlich über Verbreitungsbarrieren hinweg in Gebiete ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden und sich dort so stark vermehren, dass sie Schäden verursachen.
Invasive Neobiota bedrohen die einheimische Artenvielfalt, beinträchtigen Ökosysteme, verursachen Probleme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, gefährden die Gesundheit der Bevölkerung und verursachen Schäden an Infrastrukturen. Schon heute ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Je länger mit Gegenmassnahmen zugewartet wird, desto teurer werden diese in Zukunft.
Das "Programm Invasive Neobiota (Phase 2028–2033)" leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion künftiger Schäden und Folgekosten. Es schützt Natur, Landwirtschaft, Wald, Gewässer und Infrastruk-turen, reduziert gesundheitliche Risiken und stärkt zugleich die Kooperation zwischen Kanton, Gemeinden und Bevölkerung. Insgesamt schafft es die Voraussetzungen dafür, dass der Kanton Aargau die zunehmenden Herausforderungen durch invasive Neobiota vorausschauend, wirksam und koordiniert bewältigen kann.
Für die Umsetzung der Massnahmen in den Jahren 2028–2033 wird daher ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand als Rahmenkredit im Umfang von 22.59 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 0.3 Millionen Franken beantragt.