Meldungen ausländischer Sozialhilfebeziehender
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einlieferung von Meldungen ausländischer Sozialhilfebeziehender. Die Meldungen können entweder mit einer Gemeindeapplikation erfolgen oder können über das unten verlinkte Formular an den Kanton versendet werden.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 97 Abs. 3 Bst. d des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) vom 16. Dezember 2005
- Art. 82b der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 24. Oktober 2007
- § 6 Abs. 3 der Vollziehungsverordnung zum Ausländer- und Integrationsrecht (VAIR) vom 14. November 2007