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8. Situationsbedingte Leistungen

8.14 Digitale Grundversorgung

Laptops oder Desktop-Computer gehören nicht zum Grundbedarf (vgl. Kapitel 7.1.2 Zusammensetzung Grundbedarf) und sind als situationsbedingte Leistungen zu übernehmen. Internet- und Telefongebühren, Mobiltelefone sowie Peripheriegeräte wie Drucker sind hingegen im Grundbedarf enthalten.

Die digitale Grundversorgung soll dort, wo der Bedarf besteht, durch die Sozialhilfe sichergestellt werden. Zur digitalen Grundversorgung übernimmt die Gemeinde in der Regel die Kosten für eine bescheidene IT-Grundausstattung sowie für Kurse zum Erwerb von IT-Grundkompetenzen als situationsbedingte Leistungen (SIL). Bei der Gewährung von SIL hat die Gemeinde insbesondere bei der Auswahl der Ausstattung einen Ermessensspielraum (vgl. Kapitel 8 Situationsbedingte Leistungen sowie Kapitel 8.1 Begriff und Anspruch).

Bei der Prüfung von entsprechenden SIL für Personen in Ausbildung, muss die Gemeinde die Vorgaben der jeweiligen Bildungsinstitution im Zusammenhang mit den Anforderungen an die jeweiligen IT-Geräte beachten.

Bei Bedarf sensibilisieren die Gemeindesozialdienste die unterstützten Personen im Rahmen der persönlichen Hilfe für die Möglichkeit zum Erwerb von IT-Grundkompetenzen und machen sie auf geeignete Kursangebote aufmerksam (vgl. Kapitel 17 Persönliche Hilfe). Im Rahmen des Programms "einfach-besser!" gibt es ein kostengünstiges (und oft kostenfreies) Kursangebot zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener in den Bereichen Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik und Computer, die der Kanton Aargau mit Bildungsgutscheinen unterstützt. Die Gutscheine können von anspruchsberechtigten Personen für sämtliche Kurse eingelöst werden, die auf Kurse "einfach-besser!" – Lesen, Schreiben, Rechnen, Computer ausgeschrieben sind. Mithilfe der Bildungsgutscheine können viele Kurse gratis besucht werden. Mehr Informationen zur Anspruchsberechtigung für Bildungsgutscheine finden sich unter Förderung von Grundkompetenzen - Kanton Aargau.