Elternschaftsbeihilfe
Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht Eltern beziehungsweise alleinerziehenden Elternteilen mit geringem Einkommen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe soll Sozialhilfebedürftigkeit verhindern. Elternschaft soll nicht sozialhilfeabhängig machen, sondern für sich einen Anspruch auf Leistungen auslösen können.