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Schweizerische Ausweisdokumente

Provisorischer Pass

Es gibt Situationen, in denen Personen auf einen provisorischen Pass angewiesen sind. Wichtig: Bitte fixieren sie vorab telefonisch einen Termin mit dem Ausweiszentrum Aargau (062 835 19 28).

In dringenden Situationen, namentlich, wenn

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhandengekommen ist),
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,

kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Ausweiszentrum Aargau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.

Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mülhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Antragsverfahren

WICHTIG: Wir bitten Sie, bezüglich Ausstellung des provisorischen Passes, IMMER vorab telefonisch einen Termin mit dem Ausweiszentrum Aargau abzusprechen (062 835 19 28). Herzlichen Dank!

Gebühren

AusweisGültigkeitKostenAntragsstelle
Provisorischer Pass Minderjährige1 JahrFr. 100.00Ausweiszentrum Aargau
Provisorischer Pass Erwachsene1 JahrFr. 100.00Ausweiszentrum Aargau

Einreisebestimmungen

Der provisorische Pass wird nicht von allen Staaten akzeptiert.

Das Ausweiszentrum Aargau erteilt keine Auskünfte zu den jeweiligen Einreisebestimmungen. Informieren Sie sich vorgängig über die Einreise – und Aufenthaltsbestimmungen bei der zuständigen Vertretung Ihres Transit- oder Ziellandes.

Ausländische Vertretungen in der Schweiz