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Kinder und Jugendliche

Reines Wohnen

Sozialpädagogische Betreuung ohne Tagesstruktur. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit erheblichen sozialen Beeinträchtigungen, deren Betreuung zuhause nicht adäquat sichergestellt werden kann.

Reine Wohneinrichtungen bieten auf die Bedürfnisse von betreuten Kindern und Jugendlichen aus schwierigen Familienverhältnissen abgestimmte, ganzjährige sozialpädagogische Betreuung. Die Einrichtung übernimmt in erster Linie einen Erziehungs- und Förderauftrag und schafft für die betreuten Kinder und Jugendlichen eine Atmosphäre von Schutz und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem wird massgeblich von der Art der Kindesschutzmassnahme mitbestimmt. Der Aufenthalt ist auf Reintegration, d.h. auf die Rückkehr nach Hause oder auf den Übertritt in eine selbständige Wohnform, ausgerichtet.

Voraussetzungen

Ein externer Schul-, Praktikums- oder Ausbildungsbesuch ist Voraussetzung. Die Zusammenarbeit mit der Schule oder dem Lehrbetrieb pflegt die Wohnungseinrichtung aktiv.

Finanzierung

Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in anerkannten Einrichtungen im Kanton Aargau.

Aufenthaltsbeiträge
AngebotElternGemeinde
Tagesaufenthalt in Sonderschule oder stationärer EinrichtungFr. 10.– pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuungpauschal Fr. 620.– pro Monat
Aufenthalt in Einrichtung über NachtFr. 25.– pro Nacht für Unterbringung, Verpflegung und Betreuungpauschal Fr. 1'240.– pro Monat

Elternbeiträge

Eltern von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben im Rahmen der Unterhaltspflicht einen Beitrag an die Einrichtungen zu leisten. Die Gemeinden bevorschussen den Einrichtungen die Elternbeiträge und stellen sie anschliessend den Eltern in Rechnung.

Können die Eltern die Beiträge (voraussichtlich) nicht bezahlen, sollte mit den Eltern und/oder dem zuständigen Sozialdienst Kontakt aufgenommen werden zur Klärung eines möglichen Anspruchs auf materielle Hilfe.

Für Gemeinden:

Die individuellen Nebenkosten verrechnen die Einrichtungen direkt den Eltern.

Gemeindebeiträge

Bei den Gemeindebeiträgen handelt es sich um einen monatlichen Beitrag, der den Unterhaltspflichtigen nicht weiterverrechnet werden darf.

Bei Ein- und Austritten während des Monats hat die Gemeinde der Einrichtung den vollen Monatsbeitrag zu leisten. Verlegt eine Person in einer Tagessonderschule ihren Aufenthaltsort während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton, hat die bisherige Aufenthalts- respektive Wohnsitzgemeinde der Einrichtung für diesen Monat den ganzen Betrag zu leisten. Dasselbe gilt für Personen in einer stationären Einrichtung, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton verlegen.

Einrichtungen mit Bewilligung

Einrichtungen mit Bewilligung verfügen über keinen Leistungsvertrag mit dem Kanton Aargau und werden daher auch nicht vom Kanton über das Betreuungsgesetz finanziert. Grundsätzlich sind die gesamten Kosten von den Eltern respektive der Gemeinde zu tragen.

Unterbringung von Minderjährigen im Ausland

Ausserkantonale Einrichtungen

Wenn Kinder oder Jugendliche mit Behinderungen ausserhalb ihres Wohnkantons ein IVSE-anerkanntes Angebot in einer Einrichtung in Anspruch nehmen müssen, muss die zuweisende Behörde (Familiengericht oder Gemeinderat) ein Gesuch um Finanzierung der Leistungen beantragen:

Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis