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Kinder und Jugendliche

Notfallplätze in Pflegefamilien

Zeitlich befristete Unterbringung von akut gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene, deren Wohl akut gefährdet ist.

Eine Platzierung in einer Pflegefamilie bietet umgehend Schutz. Während der Dauer der Notfallplatzierung wird eine Anschlusslösung erarbeitet.

Eine Notfallplatzierung ist in der Regel auf maximal 4 Monate begrenzt.

Die Pflegefamilie wird von einem Dienstleistungsanbieter der Familienpflege (DAF) vermittelt und begleitet.

Voraussetzungen

Für eine Platzierung eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist in der Regel ein Abklärungsbericht einer anerkannten Fachstelle (Ausnahme: Spitalsonderschulung) und ein Beschluss der zuweisenden Behörde notwendig.

Finanzierung

Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in anerkannten Einrichtungen im Kanton Aargau.

Aufenthaltsbeiträge
AngebotElternGemeinde
Tagesaufenthalt in Sonderschule oder stationärer EinrichtungFr. 10.– pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuungpauschal Fr. 620.– pro Monat
Aufenthalt in Einrichtung über NachtFr. 25.– pro Nacht für Unterbringung, Verpflegung und Betreuungpauschal Fr. 1'240.– pro Monat

Elternbeiträge

Eltern von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben im Rahmen der Unterhaltspflicht einen Beitrag an die Einrichtungen zu leisten. Die Gemeinden bevorschussen den Einrichtungen die Elternbeiträge und stellen sie anschliessend den Eltern in Rechnung.

Können die Eltern die Beiträge (voraussichtlich) nicht bezahlen, sollte mit den Eltern und/oder dem zuständigen Sozialdienst Kontakt aufgenommen werden zur Klärung eines möglichen Anspruchs auf materielle Hilfe.

Für Gemeinden:

Die individuellen Nebenkosten verrechnen die Einrichtungen direkt den Eltern.

Gemeindebeiträge

Bei den Gemeindebeiträgen handelt es sich um einen monatlichen Beitrag, der den Unterhaltspflichtigen nicht weiterverrechnet werden darf.

Bei Ein- und Austritten während des Monats, hat die Gemeinde der Einrichtung den vollen Monatsbeitrag zu leisten. Verlegt eine Person in einer Tagessonderschule ihren Aufenthaltsort während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton, hat die bisherige Aufenthalts- respektive Wohnsitzgemeinde der Einrichtung für diesen Monat den ganzen Betrag zu leisten. Dasselbe gilt für Personen in einer stationären Einrichtung, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton verlegen.

Einrichtungen mit Bewilligung

Einrichtungen mit Bewilligung verfügen über keinen Leistungsvertrag mit dem Kanton Aargau und werden daher auch nicht vom Kanton über das Betreuungsgesetz finanziert. Grundsätzlich sind die gesamten Kosten von den Eltern respektive der Gemeinde zu tragen.

Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis

Sobald Sie ins Suchfeld das Stichwort Familienpflege oder DAF schreiben, erhalten Sie alle Aargauer Anbieter.