Heilpädagogische Früherziehung (HFE)
Abklärung sowie Förderung und Beratung im Frühbereich. Das Angebot richtet sich an Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Behinderungen.
Die Heilpädagogische Früherziehung umfasst:
- Erfassung und Abklärung von Behinderungen und Entwicklungsmöglichkeiten
- Heilpädagogische Förderung
- Fachliche Beratung und Anleitung der Bezugs- und Fachpersonen aus dem Umfeld der Kinder
Heilpädagogische Früherziehung findet in der Regel zu Hause statt, kann aber auch in den Räumlichkeiten des Früherziehungsdienstes durchgeführt werden. Finden die Abklärungs-, Förder- und Beratungsstunden in den Räumlichkeiten des Ambulatoriums statt, können den Eltern die Transportkosten vergütet werden.
Die Heilpädagogische Früherziehung endet spätestens zwei Jahre nach der Einschulung.
Voraussetzungen
Die Leitung des Ambulatoriums entscheidet mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge über die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen zur Erfassung, Abklärung, Förderung und Therapie.
Finanzierung
Die Angebote sind für die Eltern kostenlos. Gemäss Betreuungsgesetz trägt der Kanton 60% und die Gemeinden 40% der Kosten.
Für Massnahmen eines vom Kanton nicht anerkannten Angebots oder einer vom Kanton nicht anerkannten Durchführungsstelle entfällt jede Leistungspflicht von Kanton und Gemeinden.
Transportkosten
Finden die Abklärungs-, Förder- und Beratungsstunden in den Räumlichkeiten des Ambulatoriums statt, können den Eltern die Transportkosten vergütet werden.
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
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