Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen
Entlastung bei Betreuung und Pflege zuhause. Das Angebot richtet sich an Familien, die ein im gleichen Haushalt wohnendes minderjähriges Familienmitglied betreuen, dessen Behinderungen mindestens im Umfang einer Vollzeitstelle mehr Betreuung erfordert als altersbedingt üblich wäre.
Das Angebot bezweckt, dass die Kinder und Jugendlichen, soweit sie und die Familie das wünschen, in ihrem Familiensystem leben können. Die Entlastungsleistungen sind auf die Bedürfnisse der Familienmitglieder ausgerichtet und umfassen je nach Bedarf Betreuung und Pflege. Die Entlastungsleistungen werden in der Regel dort erbracht, wo sich das Kind normalerweise aufhält.
Die Entlastungsleistungen werden durch eine externe Person erbracht, welche durch die Familie angeleitet wird. Die Person kann auch aus dem Umfeld der Familie stammen. Die leistungserbringende Person muss in einem Arbeitsverhältnis mit der Einrichtung stehen.
Die Familie, die ihr Kind mit schweren Behinderungen zuhause betreut, kann pro Jahr Entlastungsleistungen von maximal durchschnittlich einem Tag pro Woche beziehungsweise insgesamt 52 Tagen pro Jahr beziehen. Die Entlastungszeit kann stunden- oder tageweise bezogen werden. Ein Tag entspricht in der Regel 8 Stunden. Der Bezug ist auch ohne Unterbruch über mehrere Tage möglich.
Voraussetzungen
Die Prüfung der Bezugsberechtigung sowie die Bemessung des Betreuungsbedarfs und das Festlegen der Bezugsdauer (bzw. die Frist zur erneuten Bedarfsbemessung) erfolgt durch die Stiftung Joël Kinderspitex.
Finanzierung
Das Angebot ist für betroffene Familien kostenlos. Es sind weder Gemeindebeiträge noch Elternbeiträge geschuldet.
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
Die Stiftung Joël Kinderspitex ermöglicht Neuaufnahmen. Die verfügbare Leistungsmenge ist jedoch begrenzt. Kontaktieren Sie bitte Frau Sabina Di Giusto von der Stiftung Joël Kinderspitex: