Psychomotorik-Therapie
Abklärung, Therapie sowie Beratung und Anleitung bei Beeinträchtigung der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Motorik oder des Verhaltens. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche.
Die Psychomotorik-Therapie beginnt in der Regel frühestens mit dem Eintritt in den Kindergarten und endet spätestens mit dem Abschluss der obligatorischen Schule.
Voraussetzung
Psychomotorik-Therapie setzt eine Zuweisung durch einen Arzt oder eine Ärztin voraus.
Bei der Psychomotorik-Therapie entscheidet die Leitung des Ambulatoriums mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge über die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen zur Abklärung und Therapie sowie über weitere Massnahmen.
Finanzierung
Die Angebote sind für die Eltern kostenlos. Gemäss Betreuungsgesetz trägt der Kanton 60% und die Gemeinden 40% der Kosten.
Für Massnahmen eines vom Kanton nicht anerkannten Angebots oder einer vom Kanton nicht anerkannten Durchführungsstelle entfällt jede Leistungspflicht von Kanton und Gemeinden.
Transportkosten
Findet die Psychomotorik in den Räumlickeiten des Ambulatoriums statt, können Eltern die Vergütung der Transportkosten beantragen.
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
Sobald Sie ins Suchfeld das Stichwort Psychomotorik schreiben, erhalten Sie alle Aargauer Anbieter.