Notfallplätze in stationärer Einrichtung
Zeitlich befristete Unterbringung von akut gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung im Herkunftssystem akut gefährdet ist.
Notfallangebote dienen der Stabilisierung der betreuten Kinder und Jugendlichen sowie deren Herkunftssystem. Sie bereiten eine tragfähige Anschlusslösung vor. Die Leistung ist an 365 Tagen pro Jahr verfügbar und beinhaltet Unterkunft, sozialpädagogische Betreuung, notwendige Pflege sowie die Organisation notwendiger ärztlicher Massnahmen. Die Einrichtung stellt eine altersgemässe interne Tagesstruktur sicher. Der Bildungsauftrag steht dabei nicht im Vordergrund.
Eine Notfallplatzierung ist auf vier Monate befristet und kann auf begründetes Gesuch auf maximal sechs Monate verlängert werden. Wenn die Rückkehr nach Hause nicht ins Auge gefasst werden kann, unterstützt und berät die Einrichtung die zuweisende Behörde bei der Suche einer tragfähigen Anschlusslösung.
Zielgruppe
Grundsatzlich richten sich Notfallplätze in stationären Einrichtungen an Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung im Herkunftssystem akut gefährdet ist.
Prioritäre Aufnahme, die innerhalb von sechs Stunden jederzeit sichergestellt sein muss, sofern eine Aufnahme aus Platzgründen möglich ist:
- Akute Notsituation (strafrechtlich relevante Vorfälle, hoher Schutzbedarf von Opfer oder Täter).
- Unmittelbarer Verlust der Erziehungsberechtigten (Tod, Nicht-Verfügbarkeit wegen Hospitalisierung oder anderem).
- Anschluss an Mutter-Kind-Aufenthalt, wenn die Mutter ausgeschlossen wird.
Prioritäre Aufnahmen sind auch aus stationären Einrichtungen und Pflegefamilien möglich.
Sekundäre Aufnahme, sofern über die primär zu berücksichtigenden Situationen hinaus Restkapazitäten bestehen:
- Eskalierende Situationen; Überschreiten eines kritischen Punktes
Sekundäre Aufnahmen sind aus stationären Einrichtungen nicht zulässig. Ausnahmen müssen individuell in Absprache mit der Abteilung SHW beurteilt werden.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in ein Notfallangebot reicht die Einrichtung den Zuweisungsentscheid inkl. Fachbericht mindestens einer zugelassenen Abklärungsstelle sowie die Eintrittsmeldung via CONNET bei der Abteilung SHW ein.
Ausnahmen bilden Anordnungen durch die KESB/ das Familiengericht, bei welchen ein Fachbericht nur einzureichen ist, wenn er vorliegt und der Entscheid des Familiengerichts keinen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Notfallplatzierung enthält.
Bei prioritären Aufnahmen kann der Fachbericht innerhalb eines Monats nachgereicht werden. Sofern kein Fachbericht eingeholt werden kann, kann bei prioritären Aufnahmen auch ein Kurzbeschrieb der Situation, die zur Zuweisung führte, verwendet werden.
Angaben zum Aufnahmeprozess sind in der folgenden Übersicht beschrieben.
Finanzierung
Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in anerkannten Einrichtungen im Kanton Aargau.
| Angebot | Eltern | Gemeinde |
|---|---|---|
| Tagesaufenthalt in Sonderschule oder stationärer Einrichtung | Fr. 10.– pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuung | pauschal Fr. 620.– pro Monat |
| Aufenthalt in Einrichtung über Nacht | Fr. 25.– pro Nacht für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung | pauschal Fr. 1'240.– pro Monat |
Elternbeiträge
Eltern von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben im Rahmen der Unterhaltspflicht einen Beitrag an die Einrichtungen zu leisten. Die Gemeinden bevorschussen den Einrichtungen die Elternbeiträge und stellen sie anschliessend den Eltern in Rechnung.
Können die Eltern die Beiträge (voraussichtlich) nicht bezahlen, sollte mit den Eltern und/oder dem zuständigen Sozialdienst Kontakt aufgenommen werden zur Klärung eines möglichen Anspruchs auf materielle Hilfe.
Für Gemeinden:
Die individuellen Nebenkosten verrechnen die Einrichtungen direkt den Eltern.
Gemeindebeiträge
Bei den Gemeindebeiträgen handelt es sich um einen monatlichen Beitrag, der den Unterhaltspflichtigen nicht weiterverrechnet werden darf.
Bei Ein- und Austritten während des Monats hat die Gemeinde der Einrichtung den vollen Monatsbeitrag zu leisten. Verlegt eine Person in einer Tagessonderschule ihren Aufenthaltsort während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton, hat die bisherige Aufenthalts- respektive Wohnsitzgemeinde der Einrichtung für diesen Monat den ganzen Betrag zu leisten. Dasselbe gilt für Personen in einer stationären Einrichtung, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton verlegen.
Abgrenzung
Das Ziel einer Notfallplatzierung ist die Beruhigung, Stabilisierung und Sicherung der Situation. In Notfallangeboten sollen aufgrund ihrer zeitlichen Begrenzung keine dauerhaften Beziehungen aufgebaut werden.
Notfallangebote grenzen sich von folgenden Angeboten ab:
- Beobachtungsstation (im Kanton Aargau im Aufbau)
- andere Wohn-/ Heimangebote
- Aufsuchende Familienarbeit (AFAB)
- Time-Out
In Einzelfällen sind auch Notfallplatzierungen in Pflegefamilien möglich.
Anbieter Notfallplätze in stationärer Einrichtung
Stiftung Kinderheim Brugg: kleine Kinder
- Zielgruppe: Kinder beiderlei Geschlechts im Alter von 0 bis ca. 11 Jahren
- Angebot: Internes individualisiertes Sonderschulangebot verfügbar
Stiftung ikj: Kinder und Jugendliche im Schulalter
- Zielgruppe: Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von ca. 12 bis 18 Jahren, vorzugsweise im schulpflichtigen Alter von ca. 12 bis 16 Jahren
- Angebot: Internes individualisiertes Sonderschulangebot verfügbar
etuna seon: Jugendliche
Zielgruppe: Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von ca. 14 bis 18 Jahren in sozialen Notlagen, ohne Schulpflicht oder in besonderen Situationen mit Schulausschluss
Angebot: Betreuung, Beschäftigung (Werkstatt, Garten, Hauswirtschaft) und Sport. Bereits bestehende Tagesstrukturen (Schule, Praktikum, Lehre) können erhalten bleiben, ebenso wie externe therapeutische oder begleitende Angebote.