Aufsuchende Familienarbeit AFAB
Aufsuchende Familienarbeit AFAB ist auf Verbesserung der Lebenssituation durch Stärkung und Stabilisierung des Familiensystems ausgerichtet. Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.
Seit 2022 kann Aufsuchende Familienarbeit (AFAB) nach Betreuungsgesetz finanziert werden, wenn dadurch ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung oder einer Pflegefamilie vermieden werden kann. Ab 2026 ist ein für zwei Jahre befristetes Projekt für die Erweiterung der Zielgruppe vorgesehen.
AFAB ist auf Verbesserung der Lebenssituation der Kinder oder Jugendlichen durch Stärkung und Stabilisierung des Familiensystems ausgerichtet und wählt ihre Arbeitsweise und Methoden bedarfsgerecht.
Voraussetzungen
Ein Bericht einer Fachstelle muss vorliegen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung der AFAB über das BeG finden sich in § 1a und § 63e der Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV, SAR 428.511).
Die neuen Kriterien ab 1. Januar 2026 für AFAB nach BeV auf einen Blick:
- Kosten durchschnittlich mindestens Fr. 740.– pro Kalendermonat
- Vom Kanton Aargau anerkannter Anbieter, der über die nötige Kapazität verfügt
- Die AFAB verfolgt eines folgenden Ziele:
- Vermeidung einer ausserfamiliären Platzierung
- Entschärfung einer problematischen Situation in einer Regelklasse durch die Unterstützung des Familiensystems, sofern das auffällige Verhalten in der Schule wesentlich durch die Lebensbedingungen des Kindes in der Familie mitbedingt ist
- Vermeidung eines Aufenthalts in einer Tagessonderschule
AFAB kann nicht parallel zu einer ausserfamiliären Platzierung finanziert werden.
Finanzierung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Finanzierung nach BeG § 1a und § 63e der Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV, SAR 428.511).
- Elternbeitrag: Fr. 120.– pro Kalendermonat und Familie
- Gemeindebeitrag: Fr. 620.– pro Kalendermonat und Familie (analog Gemeindebeitrag für anerkannte Tagessonderschulen: dies sind keine Sozialhilfekosten)
- Restkosten: Kanton 60 % - Gemeinden 40 %
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, zur Finanzierung und zum Ablauf finden Sie im Leitfaden:
Eine Übersicht über die Zuständigkeiten von Abklärungen und Zuweisungen befindet sich hier:
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
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