Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder mit gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen
Abklärung, Therapie und Beratung bei Schluck, Ess- und Trinkstörungen oder sekundären Störungen der Sprachentwicklung. Das Angebot richtet sich an Säuglinge und Kleinkinder bis zum Eintritt in den Regel- oder Sonderkindergarten.
Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder mit schweren Schluck- Ess- oder Trinkstörungen oder körperlicher Beeinträchtigung umfasst:
- Spezifische Abklärungen
- Logopädische Therapie
- Fachliche Beratung und Anleitung der Bezugs- und Fachpersonen aus dem Umfeld der Kinder
Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder kann zu Hause oder in den Räumlichkeiten des Ambulatoriums einzeln, in Kleingruppen oder in Betreuungseinrichtungen für Kinder stattfinden. Finden die Abklärungs-, Förder- und Beratungsstunden in den Räumlichkeiten des Ambulatoriums statt, können den Eltern die Transportkosten vergütet werden.
Informationen für schulpflichtige KInder:
Voraussetzungen
Die Leitung des Ambulatoriums entscheidet mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge über die Aufnahme zur Erfassung, Abklärung, Förderung und Therapie. Die Massnahmen setzen eine fachärztliche Untersuchung voraus.
Finanzierung
Die Angebote sind für die Eltern kostenlos. Gemäss Betreuungsgesetz trägt der Kanton 60% und die Gemeinden 40% der Kosten.
Für Massnahmen eines vom Kanton nicht anerkannten Angebots oder einer vom Kanton nicht anerkannten Durchführungsstelle entfällt jede Leistungspflicht von Kanton und Gemeinden.
Transportkosten
Finden die Abklärungs-, Förder- und Beratungsstunden in den Räumlichkeiten des Ambulatoriums statt, können den Eltern die Transportkosten (siehe Transportkosten) vergütet werden
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
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