Entlastung in Pflegefamilien
Zeitlich begrenzte Unterbringung zur Entlastung des Herkunftssystems. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder in sozialen oder familiären Notlagen.
Zur Entlastung der Herkunftsfamilie können Kinder und Jugendliche vorübergehend und allenfalls wiederkehrend (z.B. jeweils an Wochenenden) in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Der Aufenthalt ist zeitlich begrenzt und anschliessend kehren die Kinder und Jugendlichen in ihr Betreuungssystem zurück.
Die Pflegefamilie wird von einem Dienstleistungsanbieter der Familienpflege (DAF) vermittelt und begleitet.
Voraussetzungen
Für eine Platzierung von Kinder und Jugendlichen ist in der Regel ein Abklärungsbericht einer anerkannten Fachstelle und ein Beschluss der zuweisenden Behörde notwendig.
Finanzierung
Der Elternbeitrag beträgt 25 Franken pro Nacht für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Es sind keine Gemeindebeiträge geschuldet.
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
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