Sonderschulen und besondere Berufsbildungsangebote
Der Kanton Aargau stellt für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen eine angemessene Sonderschulung zur Verfügung, wie dies die Bundesverfassung verlangt. Anschliessend stehen besondere Berufsbildungsangebote zur Verfügung.
Sonderschulen
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, bei denen der Regelschulbesuch auch mit Unterstützungsangeboten nicht möglich ist.
Aargauer Kinder und Jugendliche sollen grundsätzlich in ihrem Wohnkanton zur Schule gehen können. Zuweisungen zu ausserkantonalen Sonderschulen erfordern ein begründetes Gesuch der zuweisenden Behörde oder eine Kostengutsprache des Kantons.
Tagessonderschulen und Schulheime
Der Besuch der Sonderschule dauert bis zur Vollendung des obligatorischen Schulunterrichts. Insbesodere bei kognitiver Beeintächtigung kann dieser bis zum 18. und in Ausnahmesituationen bis zum 20. Lebenjahr dauern.
Sonderschulen sind Teil der Aargauer Volksschule und gehören zum öffentlichen Schulangebot. Für alle Volksschüler gilt die Schulgesetzgebung. Demnach haben alle Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Anspruch, eine öffentliche Schule zu besuchen, die seinen Fähigkeiten entspricht.
Die Sonderschulen bieten Unterricht, Erziehung, Betreuung, therapeutische Massnahmen, Verpflegung, notwendige Transporte sowie falls erforderlich Unterkunft bei Schulung in einer stationären Einrichtung (Schulheime).
Als Sonderschulen gelten Tagessonderschulen (nur Schulung) und Schulheime (Schulung und Wohnen). Zu den Sonderschulen gehören auch Sonderkindergärten.
Spitalsonderschulung
Bei einem Spitalaufenthalt haben Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Wohneinrichtungen das Recht, im Spital unterrichtet zu werden. Die Kosten dafür werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Kanton Aargau durch die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (Abteilung SHW) übernommen.
Heilpädagogische Werkstufe
Eine Option für Schülerinnen und Schüler mit einer erheblichen kognitiven Beeinträchtigung ist die Werkstufe. Es handelt sich dabei um ein weiterführendes Bildungsangebot der Heilpädagogischen Schulen (HPS) in der nachobligatorischen Schulzeit, das der Vorbereitung auf eine erstmalige berufliche Ausbildung dient.
Voraussetzungen
Für die Zuweisung eines Kindes oder Jugendlichen mit Behinderungen in eine Sonderschule bedarf es eines Abklärungsberichts des SPD und eines Beschlusses der zuweisenden Behörde (Ausnahme: Spitalsonderschulung). Die Anmeldung der Platzierung beim Kanton erfolgt danach jeweils durch die Einrichtung.
Finanzierung
Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in Sonderschulen im Kanton Aargau und in anderen Kantonen.
Angebot | Eltern | Gemeinde |
---|---|---|
Tagesaufenthalt in Sonderschule | Fr. 10.- pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuung | pauschal Fr. 620.- pro Monat |
Für die Finanzierung bzw. Beiträge im Zusammenhang mit Wohnen siehe Wohneinrichtungen, Schulheim, Reines Wohnen oder Pflegefamilien.
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
Besondere Berufsbildungsangebote
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit erheblichen sozialen Beeinträchtigungen, die den Besuch eines anderen berufsvorbereitenden Angebots oder eine Lehre im ersten Arbeitsmarkt verunmöglichen.
Im Kanton Aargau besteht die Möglichkeit eine Ausbildung im Berufsbildungsheim Neuhof oder in einer spezifischen ausserkantonalen Einrichtung zu absolvieren.
Voraussetzungen
Die Berufsvorbereitung und berufliche Grundbildung können nur für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden, die in einer Einrichtung wohnen.
Weiter gelten dieselben Voraussetzungen wir für die Sonderschule.
Finanzierung
Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in anerkannten Einrichtungen im Kanton Aargau und in anderen Kantonen (siehe ausserkantonaler Aufenthalt).
Angebot | Eltern | Gemeinde |
---|---|---|
Tagesaufenthalt in Sonderschule oder stationärer Einrichtung | Fr. 10.- pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuung | pauschal Fr. 620.- pro Monat |
Aufenthalt in Einrichtung über Nacht | Fr. 25.- pro Nacht für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung | pauschal Fr. 1'240.- pro Monat |
Elternbeiträge
Eltern von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben im Rahmen der Unterhaltspflicht einen Beitrag an die Einrichtungen zu leisten. Die Gemeinden bevorschussen den Einrichtungen die Elternbeiträge und stellen sie anschliessend den Eltern in Rechnung.
Die individuellen Nebenkosten verrechnen die Einrichtungen direkt den Eltern.
Können die Eltern die Beiträge (voraussichtlich) nicht bezahlen, sollte mit den Eltern und/oder dem zuständigen Sozialdienst Kontakt aufgenommen werden zur Klärung eines möglichen Anspruchs auf materielle Hilfe.
Gemeindebeiträge
Bei den Gemeindebeiträgen handelt es sich um einen monatlichen Beitrag, der den Unterhaltspflichtigen nicht weiterverrechnet werden darf.
Bei Ein- und Austritten während des Monats hat die Gemeinde der Einrichtung den vollen Monatsbeitrag zu leisten. Verlegt eine Person in einer Tagessonderschule ihren Aufenthaltsort während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton, hat die bisherige Aufenthalts- respektive Wohnsitzgemeinde der Einrichtung für diesen Monat den ganzen Betrag zu leisten. Dasselbe gilt für Personen in einer stationären Einrichtung, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton verlegen.
Einrichtungen mit Bewilligung
Einrichtungen mit Bewilligung verfügen über keinen Leistungsvertrag mit dem Kanton Aargau und werden daher auch nicht vom Kanton über das Betreuungsgesetz finanziert. Grundsätzlich sind die gesamten Kosten von den Eltern respektive der Gemeinde zu tragen.
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
Anlaufstelle Wegweiser
Die Anlaufstelle Wegweiser bietet Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung, die nach Beendigung der Schulzeit keinen Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) und keine Lehrstelle gefunden haben, Zugang zu Zwischenlösungen.
Informationen für Sonderschulen im Schulportal
Weitere Informationen und Inhalte die prioritär an Schulen adressiert sind, befinden sich im Schulportal. Das Schulportal unterstützt Schulleitungen und Lehrpersonen und alle weiteren Themenverantwortlichen an den Aargauer Schulen bei ihrer täglichen Arbeit.