Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt mit Begleitung
Beratung, Begleitung und Unterstützung bei einer Anstellung im 1. Arbeitsmarkt. Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderungen.
Die leistungsbeziehende Person wird bei ihrer Arbeit durch eine Einrichtung begleitet und unterstützt. Die Begleitung im ersten Arbeitsmarkt umfasst je nach Bedarf
- Beratung der leistungsbeziehenden Person;
- Beratung des Arbeitgebers, des Vorgesetzten oder des Teams der leistungsbeziehenden Person;
- Unterstützung der leistungsbeziehenden Person bei der Arbeitsorganisation und Arbeitserledigung.
Voraussetzungen
Der Entscheid der Einrichtung zur Aufnahme basiert auf einem zeitlich befristeten Bemessungsergebnis (maximal 3 Jahre) der AbklärungsstelleDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr..
In einem ersten Schritt muss bei der Abklärungsstelle ein Antrag auf Prüfung der Bezugsberechtigung eingereicht werden (siehe Anmeldung).
Art und Umfang der Leistung bestimmt sich nach dem Bemessungsergebnis der Abklärungsstelle. Der individuelle Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf wird mit dem Instrument des Individuellen Hilfeplans (IHP) ermittelt.
Zudem ist ein Arbeitsvertrag nach dem Schweizerischen Obligationenrecht, der zwischen der leistungsbeziehenden Person und ihrem Arbeitgeber abgeschlossen wird, Voraussetzung.
Finanzierung
Erwachsene Menschen mit Behinderungen leisten keinen individuellen Beitrag an Begleitung im 1. Arbeitsmarkt.
Anmeldung
Die Anmeldung zu diesem Angebot erfolgt über die Fachstelle Abklärung individuelle Unterstützung (AIU).
- Telefon: +41 62 837 89 61
- E-Mail: aiu@sva-ag.ch
- Internet: www.sva-aargau.ch/aiuDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.