Wohnen in Einrichtungen
Unterkunft, Verpflegung, Unterstützung und Pflege an 365 Tagen im Jahr in Wohngruppen oder Studios. Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen.
Wohneinrichtungen bieten Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in unterschiedlicher Betreuungs- und Pflegeintensität. Das Wohnangebot ist auf eine bedürfnisgerechte Unterbringung, Versorgung und Befähigung zur sozialen Teilhabe, soziale Integration und Zugang zu Angeboten der Freizeitgestaltung ausgelegt.
Zum Wohnangebot gehören im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung auch die Ermöglichung von Partizipation an der Gesellschaft ausserhalb der Einrichtung (z.B. Begleitung zum Einkauf von Kleidern, Coiffeur oder Vereinsaktivitäten).
Im Rahmen des Wohnangebots wird die Berufsausübung (Geschützte Arbeit) oder Beschäftigung (Tagesstruktur) ermöglicht.
Voraussetzungen
Das Angebot steht erwachsenen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, deren Invalidität vor Erreichen des AHV-Alters festgestellt worden ist. Als behindert gelten Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen körperlicher, sprachlicher, sensorischer, geistiger, psychischer oder sozialer Art so stark benachteiligt sind, dass ihre Teilnahme an Bildung, Erwerbsleben oder Gesellschaft erschwert oder verunmöglicht ist.
In der Regel beziehen erwachsene Menschen mit Behinderung eine Rente der Invalidenversicherung (IV) oder Leistungen anderer Sozialversicherungen. Wenn kein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen besteht, müssen die materiellen Kriterien für eine IV-Rente erfüllt sein.
Minderjährige Jugendliche nach Beendigung der Sonderschule, die aufgrund ihrer Einschränkungen keine erstmalige berufliche Eingliederung absolvieren können und vor Vollendung des 18. Altersjahrs auf eine Einrichtung für Erwachsene angewiesen sind, können ebenfalls Leistungen beziehen.
Finanzierung
Erwachsene Menschen mit einer Behinderung beteiligen sich gemäss ihrer individuellen finanziellen Leistungskraft an den Kosten für den Aufenthalt in anerkannten Wohneinrichtungen im Kanton Aargau und in anderen Kantonen.
Zusätzlich zu den individuellen Beiträgen wird den Betreuten pro Anwesenheitstag die Hilflosenentschädigung (HE) in Rechnung gestellt.
Hilflosenentschädigung
Zusätzlich zu den individuellen Beiträgen wird den Betreuten pro Anwesenheitstag die Hilflosenentschädigung (HE) in Rechnung gestellt.
| HE Stufe | Mit Ergänzungsleistungen | Ohne Ergänzungsleistungen |
|---|---|---|
| ohne HE | max. Fr. 102.- | max. Fr. 120.- |
| mit HE 1 | max. Fr. 102.- | max. Fr. 120.- |
| mit HE 2 | max. Fr. 136.- | max. Fr. 150.- |
| mit HE 3 | max. Fr. 136.- | max. Fr. 150.- |
| HE-Stufe | zur IV-Rente | zur AHV-Rente | zur UVG-Rente |
|---|---|---|---|
| HE 1 | Fr. 4.14 | Fr. 8.28 | Fr. 26.65 |
| HE 2 | Fr. 10.35 | Fr. 20.71 | Fr. 53.35 |
| HE 3 | Fr. 16.56 | Fr. 33.13 | Fr. 80.05 |
Abwesenheitstage
Der individuelle Beitrag pro Kalendertag reduziert sich um 20 Franken, wenn die Person an diesem Tag nicht in der Einrichtung übernachtet. Hilflosenentschädigungen werden für diesen Tag nicht verrechnet.
Anmeldung
in Aargauer Wohneinrichtungen mit Anerkennung und Bewilligung
Kantonal anerkannte Einrichtungen haben mit dem Kanton Aargau eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen und werden über das Betreuungsgesetz finanziert.
Alle Einrichtungen für Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen, in denen vier oder mehr Personen betreut werden, brauchen im Kanton Aargau eine Betriebsbewilligung (Bewilligung). Wohneinrichtungen mit Bewilligung verfügen über keinen Leistungsvertrag mit dem Kanton Aargau und werden daher auch nicht vom Kanton über das Betreuungsgesetz finanziert.
in ausserkantonalem Angebote
Bei fehlendem Angebot im Kanton Aargau besteht die Möglichkeit, Angebote in ausserkantonalen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die Einrichtung dem Bereich B unterstellt ist:
Aufenthalt im Frauenhaus AG-SO
Das Frauenhaus Aargau-Solothurn ist eine Krisen-Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt mit 24-Stunden-Betrieb. Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erhalten im Frauenhaus Schutz, Beratung und vorübergehende Unterkunft.
Weitere Anlaufstellen
- Opferberatung Aargau
- Fachteam gegen häusliche Gewalt
- Frauenzentrale AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.