Zusatzkurs Kulturgüterschutz
Hier finden Sie Informationen zur entsprechenden Ausbildung.
Zielpublikum
Angehende Kulturgüterschutzspezialistinnen und Kulturgüterschutzspezialisten
Handlungskompetenz / Ziele
Die Teilnehmenden können
- Inventarisationsarbeiten durchführen
- Kurzdokumentationen erstellen und aktualisieren
- Verpackungen, Transport- und Lagermaterial bereitstellen und handhaben
- evakuierte Kulturgüter übernehmen, inventarisieren und verpacken
- ein Notdepot für geborgene Kulturgüter einrichten und betreiben
Inhalte
- Grundlagen Kulturgüterschutz
- Exkursion Museum (Gebäudekurzdokumentation, Raumbuch)
- Exkursion Kirche (Inventarisation und Kurzdokumentation beweglicher und unbeweglicher Kulturgüter)
- Exkursion Staatsarchiv
- Notstromversorgung, Beleuchtung, Zelte
- Gefahren für Kulturgüter
- Umgang mit unbeschädigten und beschädigten Kulturgütern
- Fotografie
- Einsatzdokumentation CURESYS
- Notdepot (Prozessstrasse)
- Einsatzübung
Voraussetzungen für den Kursbesuch
Abgeschlossene Grundausbildung & WK 3 – 21 Tage, BZG Art. 53, ZSO
Dauer
5 Tage jeweils 08.00 – 17.00 Uhr
Ort
Zivilschutzausbildungszentrum Eiken
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Kantonsebene
- Art. 24a Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau
- Weisungen über die Absolvierung und Durchführung der Zivilschutzkurse im Kanton Aargau (PDF, 618 KB)