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Schutzräume

Unterhalt / Erneuerung von Schutzräumen

Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

Schutzräume müssen gemäss Art. 65 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) von der Eigentümerschaft gewartet und unterhalten werden.

Im Auftrag der Gemeinden überprüft der Zivilschutz regelmässig die Betriebsbereitschaft und den Zustand der Schutzräume. Diese Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) findet alle 10 Jahre statt.

Ein minimaler Schutzraumunterhalt (alle 6 Monate) ist unerlässlich. Sie sollten:

  • Lüftungsaggregat ca. 15 Minuten in Betrieb nehmen (gemäss Betriebsanleitung).
  • Dichtungen, Vorfilter und Schächte reinigen.Gängigkeit von Panzertüre und -Deckel sowie Hebelverschlüssen prüfen.
  • Metallteile auf Korrosion überprüfen und wenn nötig ausbessern.

Unterhalt eines Schutzraumes

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Ersatzbeiträge dienen zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und zur Erneuerung öffentlicher und privater Schutzräume.