Dispensation von der Schiesspflicht beantragen
Wer die Schiesspflicht aus zwingenden Gründen (Bsp. medizinischen) nicht erfüllen kann, reicht ein Dispensationsgesuch für das Obligatorische Schiessen ein.
Voraussetzungen
Das obligatorische Programm kann aus zwingenden Gründen nicht erfüllt werden.
Ablauf
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. Den Entscheid zu Ihrem Gesuch senden wir Ihnen nach Möglichkeit auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse, andernfalls per Briefpost. Wenn Ihr Gesuch bewilligt wird, können Sie uns anschliessend Ihren Militärischen Leistungsausweis per Feldpost für den Eintrag einsenden.
Benötigte Unterlagen
Schriftliches Gesuch mit Unterschrift und Bestätigung der geltend gemachten Gründe.
- Schriftliche Bestätigung des Grundes (Arztzeugnis, Bestätigung mit Dauer des Auslandaufenthaltes, etc.)
- Falls das Gesuch bewilligt wird: Militärischer Leistungsausweis.
Fristen und Termine
So früh wie möglich, in der Regel jedoch spätestens 14 Tage vor dem Nachschiesskurs.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Anleitungen
Weitere Informationen zur Schiesspflicht finden Sie auf der Webseite "Obligatorisches Schiessen" des Kreiskommandos.