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Dispensation von der Schiesspflicht beantragen

Wer die Schiesspflicht aus zwingenden Gründen (Bsp. medizinischen) nicht erfüllen kann, reicht ein Dispensationsgesuch für das Obligatorische Schiessen ein.

Dispensation von der Schiesspflicht beantragen

Unterlagen benötigt | Fristen beachten | Elektronisch durchführbar

Voraussetzungen

Das obligatorische Programm kann aus zwingenden Gründen nicht erfüllt werden.

Ablauf

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus. Den Entscheid zu Ihrem Gesuch senden wir Ihnen nach Möglichkeit auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse, andernfalls per Briefpost. Wenn Ihr Gesuch bewilligt wird, können Sie uns anschliessend Ihren Militärischen Leistungsausweis per Feldpost für den Eintrag einsenden.

Benötigte Unterlagen

Schriftliches Gesuch mit Unterschrift und Bestätigung der geltend gemachten Gründe.

  • Schriftliche Bestätigung des Grundes (Arztzeugnis, Bestätigung mit Dauer des Auslandaufenthaltes, etc.)
  • Falls das Gesuch bewilligt wird: Militärischer Leistungsausweis.

Fristen und Termine

So früh wie möglich, in der Regel jedoch spätestens 14 Tage vor dem Nachschiesskurs.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Anleitungen

Weitere Informationen zur Schiesspflicht finden Sie auf der Webseite "Obligatorisches Schiessen" des Kreiskommandos.

Dispensation von der Schiesspflicht beantragen

Unterlagen benötigt | Fristen beachten | Elektronisch durchführbar