Ver- und Entsorgung
Für Startkstromleitungen und -anlagen werden Projektierungszonen und Baulinien festgelegt. Detaillierte Informationen und Auskünfte erteilen die zuständigen Fachstellen.
 
            
        
                    
                        cadastre.ch
                    
                    
                
            Um die Verfügbarkeit auf betroffenen Grundstücken für bestehende oder künftige Startkstromleitungen und -anlagen zu gewährleisten, werden Projektierungszonen und Baulinien festgelegt.
Eigentumsbeschränkungen
Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher
Baulinien Starkstromanlagen