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Neobiota

Unterstützung Neophytenmanagement

Der Kanton Aargau bietet verschiedene Unterstützungsangebote für Gemeinden und Organisationen an. Diese Angebote sollen Gemeinden und anderen Organisationen bei der Bekämpfung von invasiven Neophyten helfen.

Beschäftigungsprogramm

Das Beschäftigungsprogramm "Neophytenbekämpfung" ist ein Beschäftigungsangebot für Asylsuchende und Sozialhilfebeziehende. Im Auftrag der Sektion Natur und Landschaft setzt das Programm Naturschutzarbeiten im Zusammenhang mit invasiven Neophyten um, die sonst aus Ressourcengründen nicht erledigt werden könnten. Das Beschäftigungsprogramm bietet den Teilnehmenden einen strukturierten Alltag und ermöglicht ihnen, Arbeitserfahrungen zu sammeln. Die Zusammenarbeit der involvierten Personen fördert den kulturellen Austausch, die Integration und das gegenseitige Verständnis.

Neben dem Einsatz in kantonalen Naturschutzgebieten, stellt die Sektion Natur und Landschaft das Beschäftigungsprogramm den Gemeinden für Einsätze zur Verfügung. Ziel ist es, damit Gemeinden bei der Neophytenbekämpfung zu unterstützen, wenn Flächen betroffen sind, auf denen ein sehr hoher Initialaufwand notwendig ist, um die invasiven Neophyten in den Griff zu bekommen. Die Neophytenbekämpfung muss nach dem Einsatz des Beschäftigungsprogramms durch die Gemeinden weiterhin sichergestellt werden.

Voraussetzungen für einen Einsatz des Beschäftigungsprogramms

Flächen und Arten

Ein Einsatz des Beschäftigungsprogramms ist auf folgenden Flächen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden möglich:

  • Naturschutzflächen gemäss BNO/Kulturlandplan und direkt angrenzende Flächen
  • Weitere ökologisch wertvolle Flächen
  • Flächen, die als Ausbreitungskorridor eine der oben aufgeführten Flächen gefährden

Auf der betroffenen Fläche müssen Pflanzenarten gemäss der aktuellen Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz vorkommen. Eine Fläche sollte einen Bekämpfungsaufwand für einen Gruppeneinsatz im Umfang von 2 – 5 Tagen aufweisen (Gruppengrösse: 1 Einsatzleiter/in, ca. 6 Teilnehmende).

Aufwand und Kosten

Die Gemeinde trägt die Kosten für Spesen (CHF 40.-- pro Person und Tag für Verpflegung, Transport und Motivationsentschädigung) und Entsorgung. Die restlichen Kosten für den Einsatz des Beschäftigungsprogramms übernimmt die Sektion Natur und Landschaft. Die Arbeitsgruppen sind selbstorganisiert und ausgestattet mit Auto und Anhänger. Werkzeug und Verpflegung müssen nicht bereitgestellt werden.

Weitere Bedingungen

Die Unterstützung des Beschäftigungsprogramms auf einer Fläche ist in der Regel auf eine Saison begrenzt. Auf Empfehlung der Einsatzplanerin oder des Einsatzplaners können in den Folgejahren weitere Einsätze stattfinden, wenn dies nötig ist, um die Neophytenbelastung auf ein bewältigbares Niveau zu bringen. Mit dem Beschäftigungsprogramm werden keine Einmalaktionen unterstützt. Die Gemeinde muss die Neophytenbekämpfung auf der betroffenen Fläche langfristig selbst sicherstellen.

Eine Doppelfinanzierung – das heisst ein Einsatz des Beschäftigungsprogramms auf einer Fläche, für die bereits Unterstützungsbeiträge für die Bekämpfung von Neophyten bezogen werden – ist nicht erlaubt.

Die Kapazität des Beschäftigungsprogramms für Einsätze ist limitiert. Insbesondere in den Monaten Mai und Juni ist die Nachfrage nach Neophyteneinsätzen gross. Ein Einsatz ist nicht garantiert, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, sondern hängt vom verbleibenden Budget und von der Auslastung der Einsatzgruppen ab. Anfragen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Unterstützung anfragen

Beitragswesen Naturschutz

Naturschutzzonen, Hecken, artenreiche Wiesen, Tümpel oder andere wertvolle Lebensräume – Der Kanton Aargau fördert ihren Unterhalt oder die Neuschaffung von Naturwerten mit Unterstützungsbeiträgen insbesondere für Gemeinden und Organisationen

Naturschutzprogramm Wald

Das Naturschutzprogramm Wald gibt die Ziele für den Waldnaturschutz im Kanton Aargau vor. Um diese Ziele zu erreichen, können Gemeinden als Waldeigentümer mit dem Kanton Verträge über Pflege- und Aufwertungsmassnahmen abschliessen. Die Leistungen zu Gunsten der Artenvielfalt und des Naturschutzes werden durch den Kanton abgegolten.