Schweizer Tabak in Aargauer Bezirksgefängnissen
Rauchen gehört in Gefängnissen zum Alltag. Das Projekt "Schweizer Tabak in Aargauer Bezirksgefängnissen" verfolgt das Ziel, die Tabakversorgung nachhaltiger zu gestalten – mit heimischen Rohstoffen und wiederverwertbaren Verpackungen.
Worum geht es?
Tabakwaren sind in den Gefängnissen erlaubt. Zumindest in eingeschränkten Bereichen, damit die Nichtraucher nicht beeinträchtigt werden. Rauchen wirkt sich beruhigend auf die Psyche der Häftlinge aus und dient dem Stressabbau. Das Projekt "Schweizer Tabak in Aargauer Bezirksgefängnissen" versucht, den Konsum ein Stück weit nachhaltiger zu gestalten.
Bislang wurde der Tabak für die Eigenproduktion von Stopfzigaretten in den Bezirksgefängnissen Baden, Kulm und Zofingen aus verschiedenen europäischen Ländern importiert und in grossen Plastikeimern geliefert. Neu stammt er von der Tabakfabrik Roth GmbH in Beinwil am See – ein Aargauer KMU, das Schweizer Tabak in wiederverwertbaren Aluminiumsäcken liefert.
Mit rund 152'400 produzierten Zigaretten pro Jahr ermöglicht das Projekt den Gefangenen den Zugang zu günstigeren Rauchwaren. Die Zigaretten aus Schweizer Tabak sind für die Gefangenen etwa halb so teuer wie andere aus etablierten Marken. Zusätzlich bringt die Umstellung folgende Vorteile:
- Wegfall von Einwegplastikverpackungen
- Deutlich kürzere Transportwege
- Unterstützung eines lokalen KMU
- Verarbeitung von Schweizer Rohstoffen
Ein pragmatischer Ansatz, der nicht das Rauchen an sich fördert, sondern die bestehenden Bedürfnisse nachhaltiger bedient.
Fakten zum Projekt
| Beitrag zur Agenda 2030 | Das Projekt trägt zu folgenden SDGs (Nachhaltigkeitszielen) der UNO Agenda 2030 bei:
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|---|---|
| Zuständige Abteilung | Amt für Justizvollzug |
| Weitere Informationen | Bezirksgefängnis Zofingen |