Möriken-Wildegg, Prüfung Umfahrung
Im Rahmen einer Zweckmässigkeitsbeurteilung wird die vertiefte Prüfung einer Umfahrung der Gemeinde Möriken-Wildegg vorgenommen. Aufgrund der Bündelung mehrerer Hauptverkehrsstrassen im Zentrumsbereich, des Bevölkerungswachstums und der steigenden Mobilitätsbedürfnisse hat die Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt des Ortsteils Wildegg in den letzten Jahren zugenommen. Der Kanton und die betroffenen Gemeinden prüfen gemeinsam verschiedene Lösungsvarianten für eine mögliche Umfahrungsstrasse.
Ausgangslage
Möriken-Wildegg ist verkehrstechnisch stark belastet. Die Bündelung mehrerer Hauptverkehrsstrassen im Zentrumsbereich des Ortsteils Wildegg führt zu hohen Verkehrsbelastungen auf der Ortsdurchfahrt. Mit dem prognostizierten Bevölkerungswachstum und steigenden Mobilitätsbedürfnissen wird die Verkehrsbelastung weiter zunehmen.
Eine mögliche Umfahrungsstrasse soll den Durchgangsverkehr auf der Hauptverkehrsbeziehung ausserhalb des Siedlungsgebiets von Wildegg durchleiten, diese damit entlasten und eine Aufwertung des Siedlungsgebiets ermöglichen.
Richtplaneintrag
Mit den Revisionen des kantonalen Richtplans im September 2011 sowie 2023 (GÜP 1) wurde die Umfahrung des Ortsteils Wildegg durch den Grossen Rat als Zwischenergebnis beschlossen (Richtplankapitel M2.2 Kantonsstrassen, Vorhaben Nr. 49, Umfahrung Wildegg). Mit dem Beschluss des Zwischenergebnisses wurde das kantonale Interesse an einer Umfahrungsstrasse festgehalten und das dazugehörige Trassee freigehalten.
Eine vertiefte Überprüfung der Umfahrungsstrasse mit vollständiger räumlicher und umwelttechnischer Abstimmung hat bisher nicht stattgefunden. Der Kanton sowie die betroffenen Gemeinden beabsichtigen nun diese Prüfung mit einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) durchzuführen. Nach Abschluss der ZMB wird das weitere Vorgehen definiert.
Vorgehen
Die Zweckmässigkeitsbeurteilung prüft systematisch verschiedene Varianten einer möglichen Umfahrungsstrasse.
Das Verfahren ist in drei Phasen gegliedert:
Phase 1: Variantenentwicklung und Grobbewertung
Verschiedene Varianten einer möglichen Umfahrungsstrasse werden entwickelt und systematisch auf ihre Machbarkeit sowie ihre Entlastungswirkung geprüft. Auf Basis der Grobbewertung wird entschieden, welche Varianten in der Phase 2 vertieft untersucht werden.
Status: Abgeschlossen (Ende 2025)
Phase 2: Detailuntersuchung ausgewählter Varianten
Die verkehrliche Wirkung, sowie die technische und umweltrechtliche Machbarkeit wird für die in Phase 1 eruierten Varianten überprüft. Zusätzlich wird eine Kostenschätzung für die Realisierung der jeweiligen Varianten vorgenommen.
Status: In Bearbeitung (2026)
Phase 3: Gesamtbeurteilung und Empfehlung Bestvariante
Die verbleibenden Varianten werden sowohl untereinander als auch dem zukünftigen Zustand ohne Umfahrungsstrasse in einer Gesamtbeurteilung gegenübergestellt. Eine fachliche Empfehlung für eine Bestvariante wird gegeben.
Status: Geplant (bis Anfang 2027)
Aktueller Projektstand
Abschluss Phase 1 (Dezember 2025)
Die erste Phase der Zweckmässigkeitsbeurteilung wurde Anfang 2025 gestartet und Ende 2025 abgeschlossen. Dabei wurden zahlreiche Umfahrungsvarianten entwickelt und bewertet.
Wichtigste Erkenntnisse:
Alle geprüften Varianten können grundsätzlich zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrt von Wildegg beitragen. Es zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede bei den Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft, Siedlungsentwicklung, Kosten und bautechnische Risiken. Varianten mit sehr hohen Eingriffen in sensible Räume sowie grossen Zielkonflikten zu übergeordneten Planungen wurden ausgeschieden.
Vier Variantenfamilien für Phase 2 ausgewählt
Gestützt auf die Ergebnisse der Bewertung hat die Projektsteuerung folgende vier Variantenfamilien für die vertiefte Untersuchung in Phase 2 ausgewählt:
- Nordumfahrung gemäss Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan
- Nordumfahrung mit Verlängerung entlang Bahntrassee bis nach Holderbank
- Südumfahrung mit Tunnelführung, Zwischenanschluss an die Lenzburgerstrasse (K248)
- Bündelung von Bahn- und Strasseninfrastruktur
Nicht weiterverfolgt werden:
- Varianten mit neuer Aarequerung
- Reine Halbumfahrung (Nordwestspange)
Diese Varianten weisen in der Gesamtbetrachtung erhebliche Nachteile auf.
Medien
Medienmitteilungen
- 12.01.2026 Abschluss Phase 1 der Zweckmässigkeitsbeurteilung für die Umfahrung Möriken-Wildegg
- 17.12.2025 Wie weiter mit dem Velonetz rund um den Bahnhof Wildegg?
- 21.11.2024 Kanton und Gemeinden überprüfen gemeinsam die Zweckmässigkeit einer Umfahrung Möriken-Wildegg
- 11.09.2024 Umfahrung Möriken-Wildegg wird geprüft
Medienberichterstattung
- 13.01.26 AZ: Vier Wege fuhren um Wildegg (PDF, 1 Seite, 488 KB)
- 12.01.2026 SRF Regionaljournal: So könnten Sie in Zukunft den Stau in Wildegg umfahren
- 09.01.26 Aargauer Nachrichten: Wie weiter mit dem Velonetz rund um den Bahnhof Wildegg?
- 12.09.24 AZ: Endlich ein Zeichen vom Kanton zur Umfahrung (PDF, 1 Seite, 133 KB)
- 11.09.2024 SRF Regionaljournal: Umfahrung Wildegg: Kanton prüft neue Varianten
Glossar
Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB)
Systematisches Verfahren zur Lösungsfindung. Standard zur Prüfung grösserer Infrastrukturvorhaben. Üblicherweise gegliedert in drei Phasen:
- Situationsanalyse, Zieldefinition, Variantenstudium
- Machbarkeitsprüfung und Kostenschätzung
- Variantenbewertung inklusive Empfehlung Bestvariante und Beurteilung der Zweckmässigkeit
Kantonaler Richtplan
Instrument der kantonalen Raumplanung, das die räumliche Entwicklung des Kantons koordiniert (z.B. Schutzgebiete). Der Richtplan zeigt auf, wie sich der Kanton räumlich entwickeln soll und legt verbindliche Planungen fest.
Vororientierung (Richtplan)
Bei Verkehrsvorhaben, die vom Regierungsrat als Vororientierungen in den Richtplan aufgenommen werden, handelt es sich um grobe Projektideen, die eine mögliche Lösung zu einem identifizierten Handlungsbedarf darstellen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Richtplan hat noch keine räumliche und umwelttechnische Abstimmung des Vorhabens stattgefunden. Diese findet statt, sobald sich dessen Erfordernis bestätigt.
Zwischenergebnis (Richtplan)
Bei Vorhaben, die vom Grossen Rat als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen werden, hat die räumliche und umwelttechnische Abstimmung im Planungsprozess begonnen, ist aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Es handelt sich um räumlich bereits konkretisierte Trassee- beziehungsweise Raumfreihaltungen durch einen Vorentscheid des Grossen Rats. Dieser äussert sichit der Aufstufung zum Zwischenergebnis erstmals zu einem Vorhaben und erteilt gegebenenfalls gleichzeitig den Auftrag, das Vorhaben vollständig räumlich und umwelttechnisch abzustimmen.
Festsetzung (Richtplan)
Mit der Festsetzung eines Vorhabens im Richtplan äussert sich der Grosse Rat abschliessend einer Planung und die kantonale Verwaltung kann mit der Projektierung beginnen. Planerisch ist das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt vollständig räumlich und umwelttechnisch abgestimmt. Allfällige Interessenskonflikte wurden entweder im Planungsprozess bereits behoben oder konnten stufengerecht so weit geklärt werden, dass das Finden von Lösungen im Rahmen der anstehenden Projektierung möglich ist.
Variantenfamilie
Gruppe von Varianten in ähnlicher Grundkonzeption, die sich in Details unterscheiden (zum Beispiel verschiedene Tunnellängen oder Anschlusspunkte).