Motorwagen
Mit unserem Verkehrssteuer-Rechner erfahren Sie durch Eingabe des Gesamtgewichtes und der Leistung (kW) den Steuerbetrag von Personenwagen, Lieferwagen und schweren Motorwagen bzw. Nutzfahrzeugen bis und mit 1'000 kg Nutzlast.
Die errechneten Angaben sind ohne Gewähr.
Die gültigen Werte finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Rechtliche Grundlagen
Steuern und Abgaben
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)