Verkehrsabgaben für besondere Arten von Anhängern (jährliche Verkehrsabgaben)
| Anhängerart | - () | Verkehrsabgaben | 
| Wohn- und Sportgeräteanhänger bis 1'000 kg Gesamtgewicht | pauschal | Fr. 90. | 
| Wohn- und Sportgeräteanhänger über 1'000 kg Gesamtgewicht | pauschal | Fr.120.- | 
| Arbeitsanhänger bis 2'000 kg Gesamtgewicht | pauschal | Fr. 40.- | 
| Arbeitsanhänger über 2'000 kg Gesamtgewicht | pauschal | Fr. 60.- | 
| 1-Rad-Anhänger | pauschal | Fr. 60.- | 
| Motorradanhänger | pauschal | Fr. 30.- | 
| Schaustelleranhänger | pauschal | Fr. 60.- | 
Die pauschale Verkehrssteuer ist auch geschuldet wenn das Fahrzeug weniger als ein Kalenderjahr immatrikuliert ist SAR 755.111 §34
Rechtliche Grundlagen
Steuern und Abgaben
- Strassengesetz StrG (SAR 751.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Steuern im Strassenverkehr (SAR 755.110)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Steuern und Abgaben im Strassenverkehr (SAR 755.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gebührendekret (SAR 662.110)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)(öffnet in einem neuen Fenster)