Wechselschildgebühr
Bei einem Wechselschild wird das Fahrzeug mit dem höheren Kilowatt und Gesamtgewicht besteuert. Zusätzlich bezahlen Sie einen Wechselschildzuschlag pro Kalenderjahr. Die Kosten werden pro Rata abgerechnet.
Der Wechselschildzuschlag ist eine Jährliche Gebühr und wird bei einer Annullierung des Fahrzeuges pro Rata abgerechnet.
| Fahrzeugart | Jahresabgabe |
| Motorwagen (ausgenommen Arbeitsmaschine) | Fr. 60.– |
| übrige Kategorien | Fr. 20.– |
Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und höchstens zwei Fahrzeuge.
Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Anhänger und Motorfahrräder können im Maximum 19 Fahrzeuge unter Wechselnummer eingelöst werden.
Der Wechselschildzuschlag kann weder auf einen anderen Halter noch auf eine andere Kontrollschild-Nummer übertragen werden, ausgenommen bei Verlust des Kontrollschildes oder des Fahrzeugausweises.
Rechtliche Grundlagen
Steuern und Abgaben
Gebühren
- Allgemeines Gebührengesetz (SAR 662.100)
- Gebührendekret (SAR 662.110)
- Gebührenverordnung (SAR 662.111)