Schweizer Grenzgängerführerausweis beantragen
Im Ausland wohnhaften Berufsfahrern wird der schweizerische Führerausweis ausschliesslich für die entsprechenden Berufskategorien befristet ausgestellt mit der Auflage 111 (gültig nur zusammen mit dem ausländischen Führerausweis).
Voraussetzungen
Berufschauffeure
Personen aus einem nicht EU- /EFTA Staat, welche berufsmässig schweizerisch immatrikulierte Motorfahrzeuge der Führerausweiskategorie C,D oder Unterkategorien C1,D1 führen wollen, oder für die eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport erforderlich ist, hat den schweizerischen Führerausweis sofort – noch vor der ersten berufsmässigen Fahrt – zu erwerben (ausgenommen sind Zirkus- und Schaustellerpersonal).
Bis zur Erteilung des entsprechenden schweizerischen Führerausweises dürfen mit der "Berufskategorie" ausschliesslich nicht berufsmässige Fahrten (z.B. Übungsfahrten im Hinblick auf eine Kontrollfahrt oder reine Privatfahrten) durchgeführt werden.
Die Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Grenzgängerführerausweises finden Sie auf dem Gesuchsformular oder auf dem Merkblatt.
Ablauf
Füllen Sie nachfolgendes Umtauschformular komplett aus (inkl. Sehtest) und geben Sie uns dieses zusammen mit dem original Führerausweis und der original Grenzgängerbewilligung persönlich ab. Falls Sie im Besitz einer Zusicherung oder Meldebestätigung sind, ausgestellt durch das Amt für Migration & Integration, benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages.
Fristen und Termine
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzellfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können.
Kosten
Formulare & Online-Dienstleistungen
Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises
Merkblatt Schweizer Grenzgängerführerausweis beantragen (PDF, 4 Seiten, 267 KB)