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Führerausweise

Chauffeurzulassungsverordnung

Die Europäische Union hat eine Richtlinie erlassen, die verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterverkehr einen Fähigkeitsausweis erwerben.

Zusatzausweis für Fahrten nach der Chauffeurzulassungsverordnung

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 beschlossen, diese Richtlinie in das CH-Recht zu übernehmen.

Er hat deshalb die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse, die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), verabschiedet.

Sofern Sie also mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen wollen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV (Art.3, siehe unten) fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.

Bestellung des Fähigkeitsausweises

Seit 1. September 2009 können alle Führerausweisinhaber/innen der Kategorien C, C1, D oder D1 den Fähigkeitsausweis über die Webseite cambus.ch mittels einer einfachen Applikation online bestellen und bezahlen. Bedingung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin den Führerausweis im Kreditkartenformat besitzt, eine gültige E-Mail-Adresse vorhanden ist sowie über eine gültige VISA- Master- oder Postcard verfügt.

Die Kosten für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises betragen Fr. 20.- und werden über die Kreditkarte oder die Postcard abgebucht.

Für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises ist das Strassenverkehrsamt nicht zuständig!

Duplikat Fähigkeitsausweis

Wenn der Fähigkeitsausweis neu ausgestellt werden muss (Verlust, Defekt, etc.), kann auf cambus.ch ein neuer Fähigkeitsausweis bestellt werden

Duplikat Führerausweis

Wenn der Führerausweis im Kreditkartenformat neu ausgestellt werden muss (Verlust, Defekt, neue Führerausweiskategorien, Eintrag oder Löschung von Auflagen, etc.) muss auf camubs.ch zwingend ein neuer Fähigkeitsausweis bestellt werden.