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Fahrzeug Import

Zoll Informationen

Einfuhrbestimmungen und Vorschriften

Kontakt Zollstelle

Eidgenössische Zollverwaltung

Zoll Nord – Brugg
Wildischachenstrasse 14
5200 Brugg AG
Tel.: 058 467 15 15

Dienststelle Brugg (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG)

Zollveranlagungsverfügung

Gemäss Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung vom 27.Februar 2014 (Artikel 45 Abs. 1 TGV, Artikel 220 Absatz 2 VTS), sind zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle von der Typengenehmigung befreit.

Übersiedlungsgut, Ausstattungsgut, Erbschaftsgut und zollfreie Einfuhr

Für Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder deren Halter eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung besitzt, sind die Bestimmungen betreffend Import mit bzw. ohne EU/ EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu beachten, jedoch ohne Bestätigung über Frontpartie, Front- und Seitenaufprallschutz sowie der Abgas- und Geräuschvorschriften.

Falls kein COC vorliegt erfolgt eine Einschränkung bei Halterwechsel. Diese wird im Fahrzeugausweis eingetragen.