Hauptmenü

Fahrzeug Import

Fahrzeugimport mit COC anmelden

Fahrzeuge mit COC - EU/ EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Gesuch für die Prüfung eines Fahrzeuges

Personenwagen mit COC nach Richtlinien 2007/46/EG oder VO 2018/858/EU können auch beim AGVS in Zofingen und Kleindöttingen zur Prüfung angemeldet werden, falls sie anschliessend im Kanton Aargau eingelöst (immatrikuliert) werden. Einzelheiten entnehmen Sie dem entsprechenden Antrag zur Prüfung.

Zusammen mit dem Antrag für die Fahrzeugprüfung müssen alle nachfolgend erwähnten Dokumente eingereicht oder elektronisch übermittelt werden (Kopie reicht aus). Spätestens bei der Fahrzeugprüfung müssen sie im Original vorliegen.

  • Formular (Gesuch für die Verkehrszulassung oder Prüfung eines Fahrzeuges)
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer schweizerischen Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den eVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt). Der eVn muss am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung)
  • Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel
  • Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
  • EU/EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
    - für Motorwagen nach Anhang IX der Richtlinie 70/156/EG bzw. 2007/46/EG oder VO 2018/858/EU
    - für Motorräder nach Anhang IV der Richtlinie 92/61/EG bzw. 2002/24/EG oder VO 168/2013/EU
    (wird vom Hersteller ausgestellt, anzufordern bei der Markenvertretung)
  • Das Datum der ersten Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren (z.B. ausländische Zulassungspapiere, „Registration card oder registration information record des Departement of Motor Vehicles DMV“ für USAFahrzeuge, bei Fahrzeugen die älter als 30 Jahre sind kann eine Fiva ID-Card als Nachweis verlangt werden.)
  • Die Zulassungsunterlagen vom Herkunftsland
  • Für weniger als ein Jahr alte Fahrzeuge ist möglicherweise eine ASTRA-Bestätigung erforderlich. Bitte informieren Sie sich hier: CO2-Emissionsvorschriften

Wichtig

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug auch zum Verkehr zugelassen werden kann (z.B. Auslaufserie, Kleinserie). Die momentan gültigen CH-Vorschriften über Abgas, Lärm, OBD, Sicherheitsgurten, Geschwindigkeitsbegrenzer, Bremsanlagen etc. müssen in jedem Fall eingehalten sein!