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Fahrzeug Import

CO2-Emissionsvorschriften

In der Schweiz gelten analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge.

In der Schweiz gelten analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen (PW) dürfen seit dem 1. Januar 2025 nach WLTP im Durchschnitt maximal 93.6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, erstmals zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) maximal 153.9 g CO2/km. Die Zielwerte 2025 wurden gegenüber den Vorjahren verschärft.

Zudem gelten für Lastwagen und Sattelschlepper (schwere Nutzfahrzeuge, SNF) seit dem 1. Januar 2025 ebenfalls erstmalig CO2-Zielwerte. Dabei müssen die Importeure von neuen SNF die durchschnittlichen Emissionen gegenüber dem Ausgangswert der EU-Regelung (Emission der Neuwagenflotte 2019/2020) um 15% senken.

Ausnahmen

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor mehr als 12 Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind. Auch ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor mehr als 6 Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind und einen Kilometerstand von über 5’000 km haben. In diesem Fall müssen keine Unterlagen eingereicht werden und es wird auch keine CO2-Bescheinigung benötigt. Das Fahrzeug kann somit nach der Verzollung direkt beim kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden.