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Fuss- & Veloverkehr

Kantonale Velonetzrevision (KVNR)

Der Kanton Aargau stellt der Bevölkerung eine sichere und attraktive Veloinfrastruktur zur Verfügung. Dazu wird im Rahmen der kantonalen Velonetzrevision das kantonale Velonetz für den Alltag und die Freizeit weiterentwickelt.

Das Velonetz des Kantons Aargau wurde vor zwanzig Jahren aufgebaut und schrittweise umgesetzt. In diesen Jahren hat sich der Kanton stark verändert. Siedlungen sind gewachsen, und mehr Menschen leben im Kanton Aargau.

Es braucht eine Attraktivitätssteigerung des Veloverkehrs mit direkteren und attraktiveren Verbindungen, damit die zusätzliche Verkehrsnachfrage verstärkt vom Fuss- und Veloverkehr abgedeckt wird, um so den Kapazitätsengpässen im öffentlichen Verkehr und dem motorisierten Individualverkehr zu begegnen und die Ortskerne zu entlasten.

Der kantonale Richtplan enthält den Auftrag, das kantonale Velonetz weiterzuentwickeln (Veloverkehr Kapitel M 4.1).

Seit dem 1. Januar 2023 ist zudem das neue Bundesgesetz über Velowege in Kraft. Es verpflichtet Kantone und Gemeinden innerhalb von fünf Jahren – also bis Ende 2027 – eine gut ausgebaute und durchgängige Veloinfrastruktur zu planen und diese bis spätestens 2042 umzusetzen. Das bestehende Velonetz bietet dafür eine gute Ausgangslage. Schon heute stehen 976 Kilometer Alltagsstrecken und 411 Kilometer Freizeitrouten zur Verfügung. Die Weiterentwicklung des Velonetzes baut auf dem bestehenden Netz auf.

Die kantonale Velonetzrevision umfasst die Weiterentwicklung der kantonalen Velonetze für den Alltag und die Freizeit. Zudem schafft sie die Grundlage für ein attraktives Mountainbike-Angeobt im Aargau.

Alltagsvelonetz

Das Alltagsvelonetz soll für alle ein attraktives Velonetz bieten, das wichtige Orte sicher und möglichst direkt miteinander verbindet. Sei es für den Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder zum Bahnhof. Es soll der Bevölkerung ermöglichen, das Velo als attraktives und zuverlässiges Verkehrsmittel für den täglichen Gebrauch zu nutzen.

Im Rahmen der kantonalen Velonetzrevision wird nur das kantonale Netz überarbeitet. Die kommunalen Velonetze werden zwar berücksichtigt, sind aber nicht Gegenstand der kantonalen Planung.

Planungsgrundsätze

Die kantonale Velonetzrevision verfolgt folgende Stossrichtungen:

  • Das Velonetz wird in den dicht besiedelten Gebieten (urbane Räumen wie Kernstädte, urbane Entwicklungsachsen und regionale Zentren) engmaschiger.
  • Die Planung ist umsetzungsorientiert und machbar. Die Velofahrenden sollen möglichst bald davon profitieren können.
  • Alle Aargauer Gemeinden werden angemessen an das kantonale Velonetz für den Alltag angeschlossen.

Planungshierarchie KVNR im Überblick

Haupt- und Basisverbindungen

Die kantonale Velonetzrevision umfasst die Hauptverbindungen und die Basisverbindungen.

Velovorzugsrouten werden separat geplant.

Hauptverbindungen

Beispielquerschnitte Einrichtungsweg, Zweirichtungsweg (Legende: grau = z.B. Trottoir, schwarz = z.B. Strasse)

Die Hauptverbindungen bilden das Grundgerüst des Velonetzes. Sie verbinden regional bedeutende Zentren. Hauptverbindungen und verlaufen möglichst direkt. Aufgrund der vielen Velofahrenden müssen Hauptverbindungen mit einem hohen Ausbaustandard ausgestaltet werden.

Basisverbindungen

Beispielquerschnitte Einrichtungsweg, Zweirichtungsweg (Legende: grau = z.B. Trottoir, schwarz = z.B. Strasse)

Die Basisverbindungen vervollständigen das Velowegnetz Alltag. Mit Basisverbindungen werden auch kleinere, ländliche Gemeinden in das Velowegnetz integriert. Das Potenzial und der Ausbaustandard dieser Verbindungen sind geringer.

Meilensteine Alltagsnetz

MeilensteinInhalt
26.02.2026 Informationsveranstaltung für Gemeinden, Regionalplanungsverbände und Fachorganisationen
2026Erarbeitung Netzentwurf "Erkenntnisse" und "Vertiefungen"
  • Workshops mit Gemeinden, Regionalplanungsverbänden und Fachorganisationen
2027 Vervollständigung mit Grobmachbarkeit, d.h. Realisierbarkeit des geplanten Netzes
2028 Vernehmlassung und Netzfestlegung:
  • Behördenvernehmlassung Veloalltagsnetz (externe Behörden, Gemeinden / Regionalplanungsverbände)
  • öffentliche Anhörung Veloalltagsnetz
2028 / 2029 Richtplananpassung und Beschlüsse Regierungsrat und Grosser Rat

Mitwirkung

Im Laufe der Planung werden die Meldungen auf Bikeable konsultiert und im Planungsprozess berücksichtigt.

Freizeitvelonetz

Velowandern

Die nationalen und regionalen Routen von SchweizMobil bilden zusammen das Freizeitvelonetz von kantonaler Bedeutung. Dieses Netz wird auf seine Attraktivität hin überprüft und wo sinnvoll entsprechend optimiert.

Mountainbike

Das Mountainbiken hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Freizeitaktivität entwickelt. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Kanton Aargau bis Sommer 2028 ein Mountainbike-Konzept. Dieses setzt das Veloweggesetz im Bereich Mountainbike um und schafft die Grundlage für ein attraktives und nachhaltiges Mountainbike-Angebot. Die Bedürfnisse der Bikenden, anderer Waldnutzenden und der Natur- und Landschaftsschutz sollen dabei gleichermassen berücksichtigt werden.

Die Gemeinden und Interessensvertreter erhalten im Rahmen des kantonalen Mountainbike-Konzepts auch Praxishilfen für die Planung, Umsetzung und das Monitoring von Mountainbike-Angeboten.

Meilensteine Mountainbike

MeilensteinInhalt
26.02.2026 Informationsveranstaltung für Gemeinden, Regionalplanungsverbände und Fachorganisationen
2026 Erarbeitung Zielbild und Konzeptteil
2027Vernehmlassung Mountainbike-Konzept
2027 Erarbeitung Praxishilfe für Gemeinden
2028 Vernehmlassung Praxishilfe für Gemeinden
2028 / 2029 Beschluss Regierungsrat

Planungsprozess

Die kantonale Velonetzrevision erfolgt unter Einbezug von kantonalen Fachstellen, Gemeinden, Regionalplanungsverbänden, Fachorganisationen sowie weiteren Interessenvertretenden. Sie dauert von Herbst 2025 bis Ende 2028. Im Jahr 2029 wird der kantonale Richtplan angepasst.

Die Entwicklung des Mountainbike-Konzepts erfolgt parallel zur Überarbeitung des Alltagsvelonetzes.

Zeitstrahl KVNR.
Zeitstrahl Kantonale Velonetzrevision