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Verständigung und gesellschaftliche Integration

Schutz vor Diskriminierung

Weil Diskriminierung die Integration enorm erschwert, ist ein wirksamer Schutz vor bewusster und unbewusster Diskriminierung ein wichtiger Bestandteil der kantonalen Integrationsprogramme.

Vorfälle von Diskriminierung können in verschiedenen Lebensbereichen vorkommen – zum Beispiel am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder unter Schülerinnen und Schülern. Diskriminierung kann von einzelnen Personen ausgehen. Sie kann aber auch durch Regeln oder Abläufe entstehen, die bestimmte Gruppen benachteiligen.

Für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen im Kanton Aargau ist ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung wichtig. Deshalb unterstützt der Kanton im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms auch Projekte zur sozialen Integration und dem friedlichen Zusammenleben. Ausserdem unterstützt der Kanton auch die Beratungsstelle für Personen mit Diskriminierungserfahrung.

Darüber hinaus fördert der Kanton transkulturelle Öffnungsprozesse von Behörden und Institutionen.

Ziele im Bereich Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz

  • Betroffene von rassistischer Diskriminierung haben Zugang zu einer kompetenten Beratungsstelle.
  • Der Kanton unterstützt Behörden und Institutionen, ihren Auftrag frei von rassistischer Diskriminierung zu erfüllen.

Um die systematische Diskriminierung der zugwanderten Bevölkerung zu verhindern, sollten sich Behörden, Fachpersonen und weitere Stellen, im Umgang mit der gesellschaftlichen Vielfalt sensibilisieren und Massnahmen gegen Diskriminierung ergreifen.

Beratungsstelle für Betroffene von rassistischer Diskriminierung

Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA)(öffnet in einem neuen Fenster) führt im Auftrag des Kantons die Beratungsstelle für Opfer rassistischer Diskriminierung. Die AIA berät Menschen, welche aufgrund ihrer Hautfarbe, der Sprache, ihres Aussehens, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer Herkunft oder Staatsbürgerschaft benachteiligt werden.

Die AIA dokumentiert ausserdem Meldungen rassistischer Vorfälle durch Zeuginnen und Zeugen. Fachpersonen oder Angehörige. Die AIA ist Mitglied im nationalen Beratungsnetz für Rassismusopfer(öffnet in einem neuen Fenster).

Die AIA kann telefonisch (062 823 41 13) oder per E-Mail für Beratungen kontaktiert werden.

Institutionelle Öffnung der Regelstrukturen

Institutionen der Regelstrukturen tragen die Verantwortung, Chancengleichheit zu gewährleisten, allen Menschen Zugang und Teilhabe zu ermöglichen und rassistische Diskriminierung zu verhindern. Ein diskriminierungssensibler Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt kann nur durch eine vertiefte Auseinandersetzung und einen langfristigen Veränderungsprozess erreicht werden.

Die transkulturelle Öffnung bietet innovative Möglichkeiten für Verwaltungen und andere Institutionen der Regelstrukturen, ihren Dienstleistungsauftrag im Hinblick auf gesellschaftliche Vielfalt zu erfüllen. Dies kommt allen Menschen zugute, indem etwa Zugangsbarrieren abgebaut werden.

Im Auftrag des Kantons bietet die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA)(öffnet in einem neuen Fenster) Projektbegleitungen bei der institutionellen Öffnung an.

Anfragen können per E-Mail oder telefonisch (062 823 41 13) direkt an die AIA gerichtet werden.