Wiedereinbürgerung
Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf die Ausführungen des Staatssekretariats für Migration. Dort werden Sie umfassend informiert über die Wiedereinbürgerung von Personen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben.
Gesuchsformulare können im Kanton Aargau bei jeder Gemeindekanzlei bezogen werden.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht BüG (SR 141.0)
- Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht BüV (SR 141.01)
- Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht KBüG (SAR 121.200)
- Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht KBüV (SAR 121.213)
- Gesetz über das Ortsbürgerrecht OBüG (SAR 121.300)