Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Umwandlung Aufenthaltsbewilligung F in B

Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B zu stellen.

Voraussetzungen

Vorläufig aufgenommene Personen, die im Kanton Aargau wohnhaft sind und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, können ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen.

Ablauf

  • Beim MIKA ist ein persönliches Gesuch einzureichen.
  • Nach einer positiven Gesuchsprüfung durch das MIKA müssen die Unterlagen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreitet werden.
    Staatssekretariat für Migration (SEM)
  • Wenn das SEM die Zustimmung erteilt, wird der Gesuchsteller durch das MIKA persönlich informiert.
  • Bei einem negativen Gesuchsausgang kann der Gesuchsteller eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Für weitere Informationen siehe unter Rechtsschutz.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde betreffend einen allfälligen Bezug von kantonalen oder kommunalen Fürsorgeleistungen während der letzten zwei Jahre
  • Betreibungsregisterauszug aller volljährigen gesuchstellenden Personen
  • Arbeitgeberbestätigung betreffend ungekündigtes Arbeitsverhältnis von allen erwerbstätigen Personen
  • Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate von allen erwerbstätigen Personen. Bei Bezug einer AHV- oder IV-Rente durch die gesuchstellende Person: Verfügung betreffend AHV- oder IV-Rente und allenfalls Entscheid über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen
  • Abrechnung über die Kinderbetreuungskosten (nur wenn beide Elternteile arbeiten)
  • Kopie des Mietvertrags
  • Bericht der Schule / des Lehrbetriebs über die Integration der betreffenden Person
  • Aktuelle Zeugniskopien der betreffenden Person
  • Kopien der Krankenkassenpolicen für das laufende Jahr der betreffenden Person
  • Kopie des Schreibens der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau über eine allfällig gewährte Krankenkassen-Prämienverbilligung für das laufende Jahr
  • Bestätigung betreffend die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen oder Integrationsprojekten
  • Heimatliche Reisepässe aller Familienmitglieder sofern keine Flüchtlingseigenschaft
  • Bestätigung über besuchte Deutsch- und/oder Weiterbildungskurse (Deutsch Niveau A1 des Europäischen Sprachenportfolios)
  • Sofern vorhanden: Bestätigung betreffend Mitgliedschaft in einem Verein sowie weitere Belege über Integrationsbemühungen und das Bestehen eines sozialen Netzes (z. B. Empfehlungsschreiben von Freunden und/oder Bekannten, Vereinen, etc.)
  • Vollmacht zur Vertretung von volljährigen Kindern oder anderen erwachsenen Personen
  • Bei Arbeitsunfähigkeit: aktuelles detailliertes ärztliches Attest
  • Belege betreffend Arbeitssuchbemühungen (nur bei Arbeitslosigkeit)

Fristen und Termine

Keine.

Kosten

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Merkblatt A1340: Umwandlung der vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) in eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) bei Vorliegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls (PDF, 2 Seiten, 205 KB)