Umwandlung Aufenthaltsbewilligung F in B
Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B zu stellen.
Voraussetzungen
Vorläufig aufgenommene Personen, die im Kanton Aargau wohnhaft sind und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, können ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen.
Ablauf
- Beim MIKA ist ein persönliches Gesuch einzureichen.
- Nach einer positiven Gesuchsprüfung durch das MIKA müssen die Unterlagen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreitet werden.
Staatssekretariat für Migration (SEM) - Wenn das SEM die Zustimmung erteilt, wird der Gesuchsteller durch das MIKA persönlich informiert.
- Bei einem negativen Gesuchsausgang kann der Gesuchsteller eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Für weitere Informationen siehe unter Rechtsschutz.
Benötigte Unterlagen
- Schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde betreffend einen allfälligen Bezug von kantonalen oder kommunalen Fürsorgeleistungen während der letzten zwei Jahre
- Betreibungsregisterauszug aller volljährigen gesuchstellenden Personen
- Arbeitgeberbestätigung betreffend ungekündigtes Arbeitsverhältnis von allen erwerbstätigen Personen
- Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate von allen erwerbstätigen Personen. Bei Bezug einer AHV- oder IV-Rente durch die gesuchstellende Person: Verfügung betreffend AHV- oder IV-Rente und allenfalls Entscheid über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen
- Abrechnung über die Kinderbetreuungskosten (nur wenn beide Elternteile arbeiten)
- Kopie des Mietvertrags
- Bericht der Schule / des Lehrbetriebs über die Integration der betreffenden Person
- Aktuelle Zeugniskopien der betreffenden Person
- Kopien der Krankenkassenpolicen für das laufende Jahr der betreffenden Person
- Kopie des Schreibens der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau über eine allfällig gewährte Krankenkassen-Prämienverbilligung für das laufende Jahr
- Bestätigung betreffend die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen oder Integrationsprojekten
- Heimatliche Reisepässe aller Familienmitglieder sofern keine Flüchtlingseigenschaft
- Bestätigung über besuchte Deutsch- und/oder Weiterbildungskurse (Deutsch Niveau A1 des Europäischen Sprachenportfolios)
- Sofern vorhanden: Bestätigung betreffend Mitgliedschaft in einem Verein sowie weitere Belege über Integrationsbemühungen und das Bestehen eines sozialen Netzes (z. B. Empfehlungsschreiben von Freunden und/oder Bekannten, Vereinen, etc.)
- Vollmacht zur Vertretung von volljährigen Kindern oder anderen erwachsenen Personen
- Bei Arbeitsunfähigkeit: aktuelles detailliertes ärztliches Attest
- Belege betreffend Arbeitssuchbemühungen (nur bei Arbeitslosigkeit)
Fristen und Termine
Keine.
Kosten
Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (SR 142.201)
- Gebührenverordnung AIG GebV-AIG (SR 142.209)