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Mangellage

Aktuelle Lage

Übersicht zu den Eskalationsstufen, Szenarien und Einschätzungen des Bundes im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Strom- und Gasversorgung.

Energiedashboard Schweiz

Das Dashboard des Bundesamts für Energie (BFE) informiert mit den wichtigsten Kennzahlen zur aktuellen Energieversorgungssituation der Schweiz.

Stufen und Massnahmen Bund

Gasmangellage

Der Bund kennt folgende Stufen einer Gasmangellage:

© WBF, Wirtschaftliche Landesversorgung WL

Die Massnahmen bei einer Gas-Mangellage sind in vier Stufen mit folgenden Entscheidungsinstanzen vorgesehen:

  1. Sparappelle (Aufrufe zum Sparen) / Entscheidung durch Delegierte für Wirtschaftliche Landesversorgung:
    Sobald sich eine Mangellage abzuzeichnen beginnt, ergehen Sparappelle an alle Erdgasverbraucher.
  2. Umschaltung Zeistoffanlagen von Gas und Öl / Entscheid durch Vorsteher WBF:
    Kommt es trotz des Aufrufs zum freiwilligen Sparen zu einer Verschärfung der Mangellage, kann der Bundesrat die Unterbrechung der Erdgaslieferung für alle umschaltbaren Anlagen anordnen. Der Bundesrat hat angesichts der aktuellen Situation die Inkraftsetzung der Verordnung über die Umschaltung erdgasbetriebener Zweistoffanlagen aufgrund einer schweren Mangellage bei der Erdgasversorgung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF delegiert. Durch die Umschaltung der Zweistoffanlagen auf andere Energieträger kann eine rasche Reduktion des Erdgasverbrauchs um 15 bis 20 Prozent erreicht werden.
  3. Verbrauchsbeschränkungen und Verbote / Entscheid durch Bundesrat
    Falls diese Bewirtschaftungsmassnahmen nicht ausreichen, um der Mangellage zu begegnen und sich eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage abzeichnet, können per Verordnung Verbrauchsbeschränkungen und Verbote bestimmter Verwendungszwecke erlassen werden. Die Verwendung von Gas in den Bereichen Freizeit und Wellness sowie nicht-betriebsrelevante Anwendungen können verboten werden. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich betroffen sein. In der Schweiz wird ein hoher Anteil des Erdgases für das Heizen eingesetzt. Reduktionspotenzial besteht deshalb vor allem bei der Raumtemperatur. Die Haushalte haben in der Schweiz einen Anteil von über 40 Prozent am Gasverbrauch. Sie können deshalb, je nach Schwere der Mangellage und Wirksamkeit der freiwilligen Sparapelle, auch von Verwendungsbeschränkungen und Verboten betroffen sein. Verwendungsbeschränkungen und Verbote dienen dazu, eine Kontingentierung, die mit bedeutenden volkwirtschaftlichen Schäden verbunden wäre, möglichst zu verhindern.
  4. Kontingentierung / Entscheid durch Bundesrat:
    Falls die vorangehenden Massnahmen nicht ausreichen, kann mit einer Kontingentierung der Verbrauch von Einstoffanlagen reduziert werden. Betroffen wären alle Verbraucher, mit Ausnahme der geschützten Kunden (Haushalte und grundlegende soziale Dienste). Die "grundlegenden sozialen Dienste" beschränken sich vorliegend auf Spitäler, Altersheime und Pflegeheime. Neben Polizei und Feuerwehr werden Betriebe im Bereich der Sicherstellung der Trinkwasser- und Energieversorgung, der Abwasserreinigung und der Abfallentsorgung sowie das Freihalten von Weichenanlagen vor Schnee und Eis von der Kontingentierung ausgenommen. Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, nicht genutzte Kontingente über einen Pool miteinander zu handeln. Damit könnten die volkswirtschaftlichen Schäden verringert werden.

Für eine Gasmangellage ist eine Kriseninterventionsorganisation (KIO) praktisch analog zu OSTRAL vorgesehen. Der Bundesrat hat den Verband der Schweizerischer Gasindustrie (VSG) beauftragt diese KIO zu bilden. Die Arbeiten zur KIO sind noch nicht abgeschlossen.

Strommangellage

Der Bund kennt folgende Stufen einer Strommangellage:

© WBF, Wirtschaftliche Landesversorgung WL

Im Falle einer Strommangellage ist das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung mit der ihr angegliederten Branchenorganisation OSTRAL (die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) zuständig für die Bewältigung der Lage, z. B. die Koordination und Durchsetzung von Einsparungen und Rationierungen. Bei OSTRAL arbeitet der Bund zusammen mit dem VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) und den Verteilnetzbetreibern.