Krebspest
Die Krebspest ist eine Krankheit, die bei einheimischen Flusskrebsarten meist tödlich verläuft. Mit dem Krebspest-Erreger (Aphanomyces astaci) infizierte Flusskrebse sind die Hauptursache für die Verbreitung der Krankheit.
Erkrankte Tiere entlassen permanent Zoosporen ins Wasser, welche weitere Flusskrebse infizieren können. Je nach Umweltbedingungen können diese Zoosporen über 14 Tage im Wasser überleben und neue Flusskrebse infizieren. Die Übertragung erfolgt über infizierte Krebse, über Wasser, verseuchte Geräte und Gegenstände (Netze, Kleider, Stiefel), aber auch über kontaminierte Fische. Einheimische Krebsarten gelten als besonders empfänglich und zeigen bei einer Infektion eine fast 100-prozentige Sterblichkeitsrate. Invasive, eingeschleppte Krebsarten sind häufig Träger der Krebspest, erkranken in der Regel aber nicht tödlich. Bei einem Kontakt mit einheimischen Krebsen übertragen sie den Erreger und leisten damit einen erheblichen Beitrag in der Verbreitung der Krebspest.
Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich.
Verhaltensregeln
Um eine Weiterverbreitung des Krebspest-Erregers zu verhindern, sind innerhalb eines Sperrgebiets folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Betreten Sie das Gewässer nicht.
- Lassen Sie Ihren Hund nicht ins Wasser.
- Entnehmen Sie keine lebenden Krebse aus dem Wasser, setzen Sie keine Krebse aus oder um.
- Verwenden Sie beim Fischen keine Stiefel mit Filzsohlen. Material, welches in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
- Melden Sie auffällige oder tote Krebse via Telefon 062 835 28 50 oder E-Mail jagd_fischerei@ag.ch
Sperrgebiet in der Wyna
An der Wyna in Oberkulm wurden mehrere Edelkrebse in schlechtem Zustand gefunden. Das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern hat bei den Tieren die Krebspest diagnostiziert. Diese Krankheit muss gemäss Eidgenössischer Tierseuchenverordnung bekämpft werden. Im Sommer 2026 hat sich die Krebspest an der Wyna weiter ausgebreitet. Deshalb hat der Kanton das seit Herbst 2025 bestehende Sperrgebiet erweitert: Es umfasst aktuell den ganzen Flusslauf der Wyna von der Kantonsgrenze bis zur Mündung in die Suhre. Das Sperrgebiet soll die einheimischen Flusskrebse schützen und eine weitere Ausbreitung der Krebspest verhindern.
Flyer Sperrgebiet Wyna (PDF, 2 Seiten, 706 KB)