Einzelkulturbeiträge

Die Einzelkulturbeiträge ersetzen die Ackerbaubeiträge und fördern den inländischen Anbau von Kulturen, die eine sinnvolle Bereicherung der Fruchtfolge bilden.
Einzelkulturbeiträge(öffnet in einem neuen Fenster) werden für Ölsaaten; Saatgut von Kartoffeln, Mais, Futtergräsern und Futterleguminosen; Soja; Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen zu Futterzwecken und Zuckerrüben ausgerichtet, mit festgelegten Beitragshöhen(öffnet in einem neuen Fenster). In Ergänzung zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen wird damit der Anbau ausgewählter und strategisch wichtiger Kulturen speziell gefördert.
Beitragsberechtigt sind auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sowie Kantone und Gemeinden, sofern sie Betriebe bewirtschaften.
Für angestammte Flächen im Ausland gelten die gleichen Beitragssätze wie für das Inland, allerdings werden Beiträge der EU in Abzug gebracht.