Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Diese Seite liefert Informationen zur Vogelgrippe und den aktuell geltenden Vorschriften und Massnahmen.
Die Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich in den letzten Wochen beruhigt. Die dringliche Verordnung zum Schutz vor der Vogelgrippe ist somit am 31. März 2026 ausgelaufen und die darin angeordneten Massnahmen inkl. Beobachtungsgebiet wurden aufgehoben.
Die Vogelgrippe tritt nicht nur saisonal auf, sondern kann in Europa und der Schweiz inzwischen ganzjährig vorkommen. Deshalb empfehlen wir, die Ausläufe nach Möglichkeit weiterhin mit einem Netz zu sichern, um Zuflüge von Wildvögeln zu verhindern – auch wenn die entsprechenden angeordneten Massnahmen aufgehoben wurden. Zudem ist in Geflügelhaltungen weiterhin erhöhte Wachsamkeit geboten. Kontaktieren Sie Ihre Tierarztpraxis, wenn in Ihrer Tierhaltung vermehrt Geflügel erkrankt oder stirbt.
Die Antworten zu den wichtigsten und häufigsten Fragen finden Sie weiter unten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BLV.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Massnahmen gelten im Aargau?
Bei lokalen Ausbrüchen von Vogelgrippe unter Wildvögeln, die ein Risiko für Geflügelhaltungen darstellen, kann der Kanton örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen und ein Beobachtungsgebiet sowie ein Kontrollgebiet einrichten. Das Kontrollgebiet umfasst in der Regel das Gebiet im Umkreis von 1 km und das Beobachtungsgebiet das Gebiet im Umkreis von 3 km um die Fundorte von Wildvögeln mit Vogelgrippe. Über lokale Schutzmassnahmen entscheidet das kantonale Veterinäramt in Absprache mit dem BLV.
Das am 25. November 2025 angeordnete Beobachtungsgebiet wurde per 01. April 2026 aufgehoben. Aktuell gibt es im Kanton Aargau keine Beobachtungs- oder Kontrollgebiete.
Wo muss ich meine Tierhaltung an- oder abmelden?
Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet und bei Beenden der Haltung wieder abgemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren.
An- und Abmeldungen können Sie via Link tätigen.
Ich habe einen Wildvogel gefunden. Was soll ich tun?
Bitte melden Sie Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln der zuständigen Jagdaufseherin oder dem zuständigen Jagdaufseher. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und ob der Vogel auf Vogelgrippe untersucht wird.
Bitte berühren Sie den Wildvogel nicht.
Fangen Sie den Wildvogel nicht ein und bringen Sie ihn nicht zum Tierarzt. – Das gilt allgemein für alle Wildtiere.
Die zuständige Jagdaufseherin oder der zuständige Jagdaufseher kann via Gemeinde oder über die Jagdrevierkarten des Kantons Aargau gefunden werden.