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Tierseuchen

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Diese Seite liefert Informationen zur Vogelgrippe und den aktuell geltenden Vorschriften und Massnahmen.

Am 3. November 2025 wurde im Kanton Bern eine Graugans positiv auf Vogelgrippe getestet. Dabei handelt es sich für diese Saison um den ersten Wildvogelfall in der Schweiz. Das BLV hat am 6. November 2025 Vorgaben zum Schutz von Hausgeflügel und um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern erlassen. In der Verordnung sind Beobachtungsgebiete ausgewiesen, in denen für Geflügelhaltungen Auflagen zu Biosicherheit, Hygiene oder geschützten Ausläufen gelten.

Der Aargau ist bisher nicht betroffen. Es ist jedoch eine erhöhte Wachsamkeit in Geflügelhaltungen geboten. Bitte melden Sie übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme einer Tierärztin oder einem Tierarzt.

Die Antworten zu den wichtigsten und häufigsten Fragen finden Sie weiter unten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BLV(öffnet in einem neuen Fenster).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe einen Wildvogel gefunden. Was soll ich tun?

Bitte melden Sie Funde von kranken, verletzten oder toten Wildvögeln der zuständigen Jagdaufseherin oder dem zuständigen Jagdaufseher. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und ob der Vogel auf Vogelgrippe untersucht wird.

Bitte berühren Sie den Wildvogel nicht.

Fangen Sie den Wildvogel nicht ein und bringen Sie ihn nicht zum Tierarzt – Das gilt allgemein für alle Wildtiere.

Die zuständige Jagdaufseherin oder der zuständige Jagdaufseher kann via Gemeinde oder über die Jagdrevierkarten des Kantons Aargau gefunden werden.

Jagdrevierkarten des Kantons Aargau

Wo muss ich meine Tierhaltung anmelden?

Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren.

Anmeldungen können Sie via Link(öffnet in einem neuen Fenster) tätigen.

Welche Massnahmen gelten im Aargau?

Aktuell gibt es im Kanton Aargau keine Beobachtungs- oder Kontrollgebiete.