Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)
Ab dem 1. November 2026 gilt für alle Rinderhaltungen der neue BVD-Status.
Ab dem 1. November 2026 gilt für alle Rinderhaltungen der neue BVD-Status:
"BVD-frei" erlaubt uneingeschränkten Tierverkehr. Betriebe mit dem Status "nicht BVD-frei" dürfen BVD-ungetestete Tiere ausser zur Schlachtung nicht verbringen und nicht an Viehmärkten, Ausstellungen und Gemeinschaftssömmerungen teilnehmen.
Übergangsphase bis 31. Oktober 2026
Während der zweijährigen Übergangsphase unterstützte die BVD-Ampel die Tierhaltenden dabei, ihren Bestand vor BVD zu schützen. Im letzten Übergangsjahr war für den späteren Status "BVD-frei" entscheidend, dass nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-negativ getestete Tiere zugekauft wurden. Nicht konforme Tierzukäufe konnten dazu führen, dass ein Betrieb ab dem 1. November 2026 den Status "nicht BVD-frei" erhielt.
Neuer Status "BVD-frei" ab 1. November 2026
Um einen besseren Schutz der BVD-freien Tierhaltungen zu gewährleisten, gilt ab dem 1. November 2026 der neu definierte BVD-Status. Betriebe sind dann entweder "BVD-frei" oder "nicht BVD-frei". Für nicht BVD-freie Tierhaltungen gelten ab diesem Datum Einschränkungen im Tierverkehr. Tiere aus "nicht BVD-freien" Betrieben dürfen ohne negativen BVD-Test nicht mehr in andere Tierhaltungen verbracht werden. Ausgenommen ist der direkte Transport zur Schlachtung.
Falls doch Interesse am Kauf oder Verkauf eines Tieres aus einem "nicht-BVD-freien" Betrieb besteht, muss das betroffene Tier frühestens 10 Tage vor dem Verbringen negativ auf das BVD-Virus getestet worden sein. Weibliche Tiere über 8 Monate benötigen zusätzlich ein Antikörper-negatives Testresultat.
Die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie die gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen sind für Tiere aus "nicht BVD-freien" Betrieben nicht erlaubt.
Um den neuen Status "BVD-frei" ab dem 1. November 2026 zu erhalten, müssen Tierhaltungen drei Kriterien erfüllen (siehe Abb. "Kriterien BVD-frei").