Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)
Am 1. November 2025 beginnt das zweite Übergangsjahr: Um den neuen Status "BVD-Frei" zu erreichen, dürfen im zweiten Übergangsjahr nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus negativ getestete Tiere zugekauft werden (= kontrollierter Tierverkehr).
Ab dem 1. November 2026 gilt für alle Rinderhaltungen der neue BVD-Status:
"BVD-frei" erlaubt uneingeschränkten Tierverkehr. Betriebe mit dem Status "nicht BVD-frei" dürfen BVD-ungetestete Tiere ausser zur Schlachtung nicht verbringen und nicht an Viehmärkten, Ausstellungen und Gemeinschaftssömmerungen teilnehmen.
Übergangsphase bis 31. Oktober 2026
Während der zweijährigen Übergangsphase unterstützte die BVD-Ampel die Tierhaltenden dabei, ihren Bestand vor BVD zu schützen. Im letzten Übergangsjahr war für den späteren Status "BVD-frei" entscheidend, dass nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-negativ getestete Tiere zugekauft wurden. Nicht konforme Tierzukäufe konnten dazu führen, dass ein Betrieb ab dem 1. November 2026 den Status "nicht BVD-frei" erhielt.
Neuer Status "BVD-frei" ab 1. November 2026
Um einen besseren Schutz der BVD-freien Tierhaltungen zu gewährleisten, gilt ab dem 1. November 2026 der neu definierte BVD-Status. Betriebe sind dann entweder "BVD-frei" oder "nicht BVD-frei". Für nicht BVD-freie Tierhaltungen gelten ab diesem Datum Einschränkungen im Tierverkehr. Tiere aus "nicht BVD-freien" Betrieben dürfen ohne negativen BVD-Test nicht mehr in andere Tierhaltungen verbracht werden. Ausgenommen ist der direkte Transport zur Schlachtung.
Falls doch Interesse am Kauf oder Verkauf eines Tieres aus einem "nicht-BVD-freien" Betrieb besteht, muss das betroffene Tier frühestens 10 Tage vor dem Verbringen negativ auf das BVD-Virus getestet worden sein. Weibliche Tiere über 8 Monate benötigen zusätzlich ein Antikörper-negatives Testresultat.
Die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie die gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen sind für Tiere aus "nicht BVD-freien" Betrieben nicht erlaubt.
Um den neuen Status "BVD-frei" ab dem 1. November 2026 zu erhalten, müssen Tierhaltungen drei Kriterien erfüllen (siehe Abb. "Kriterien BVD-frei").
Übergangsphase vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2026
Am 1. November 2024 beginnt die zweijährige Übergangsphase, während der alle Rinderhaltungen den neuen Status "BVD-frei" ab November 2026 erreichen können.
Mit Hilfe der BVD-Ampel wird das BVD-Risiko aller Rinderhaltungen gemäss Kriterium 1 und 2 dargestellt (siehe Abb. BVD-Ampel). Das BVD-Risiko einer Rinderhaltung ist ab dem 1. November 2024 auf der TVD oder auf dem Begleitdokument ersichtlich.
Tierhaltende können ihren Tierbestand mit der BVD-Ampel aktiv vor BVD schützen, indem sie nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko, das heisst mit einer grünen Ampel, zukaufen.
Im ersten Jahr der Übergangsphase hat der Tierverkehr zwar keine Konsequenzen auf die Vergabe des neuen BVD-Status ab 1. November 2026, jedoch sollte zum Schutz des eigenen Tierbestandes auf das Zustellen von BVD-ungetesteten Tieren aus nicht-grünen Betrieben verzichtet werden. Es besteht sonst das Risiko BVD-Viren in den Bestand einzuschleppen.
Im zweiten Jahr der Übergangsphase führt ein "nicht konformer" Tierzukauf dazu, dass der Zielbetrieb am 1. November 2026 nicht den Status "BVD-frei" erhält. Denn Kriterium 3 ist nur dann erfüllt, wenn in den letzten 12 Monaten ausschliesslich Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-negativ getestete Tiere zugekauft wurden. Der Betrieb wird somit für mindestens 12 Monate nach dem letzten "nicht konformen" Tierzukauf den Status "nicht BVD-frei" haben und von den damit verbundenen Einschränkungen im Tierverkehr betroffen sein.
Empfehlungen für die Übergangsphase:
- Tierverkehr: Zukauf nur von Tieren aus grünen Betrieben (oder Testung auf BVD), Empfehlungen / Verbringungsregeln für die Übergangsphase im Detail finden Sie in der Übersicht (PDF, 2 Seiten, 1,4 MB).
- Sömmerung: Den Sömmerungsverantwortlichen wird empfohlen, nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere auf die Sömmerung zu nehmen (BVD-Risiko auf TVD prüfen!).
- Ausstellungen/Viehmärkte: Den Organisatoren wird empfohlen, nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere auf die Ausstellung zu lassen. Achtung bei Viehmärkten/Auktionen: Nur Zukauf aus grünen Tierhaltungen oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere zukaufen.