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Erarbeitung Standard für Biodiversität bei kantonalen Liegenschaften

Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum kann oft zusammen mit Massnahmen zur Klimaanpassung kombiniert werden. So trägt beispielsweise die Entsiegelung von Flächen und das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern massgeblich zur Reduktion des Hitzeinseleffekts bei.

Siedlungsgebiete haben ein Potenzial, um die Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern. Die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum kann oft zusammen mit Massnahmen zur Klimaanpassung kombiniert werden. So trägt beispielsweise die Entsiegelung von Flächen und das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern massgeblich zur Reduktion des Hitzeinseleffekts bei. Im Rahmen der interdepartementalen Projektgruppe "Natur 2030" wurde der Standard für Biodiversität bei kantonalen Immobilien erarbeitet und ausgewählte Liegenschaften oder Neubauprojekte des Kantons hinsichtlich Biodiversität optimiert.

Fakten zum Projekt

Wirkung Verbesserung der Rahmenbedingungen für Biodiversität in der Umgebung der durch den Kanton genutzten Immobilien.
Gesamtkosten 5'000
Anteil Kanton 5'000
Stand abgeschlossene Massnahme
Projektdauer 2020–2030
Zuständige Abteilung Immobilien Aargau
Kontaktperson Stefan Roost
Zuordnung Handlungsfeld
Links Biodiversität bei kantonalen Liegenschaften
Programm Natur 2030

Die Massnahme trägt zur Agenda 2030 bei:

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SDG 15: Leben an Land

Ziel: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen.